Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Recht

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilfried M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in Sorgerechtsverfahren machen viele Personen Bekanntschaft mit der international agierenden "Gesellschaft für Wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG)".

Deren Chef hat öffentlich u.a. folgendes kundgetan:
"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559)).
Hierzu hätte ich gern von Ihnen gewußt, wie Sie diese diskrete Aufforderung verstehen, die ZPO- Normen "gemeinsam" zu verlassen, um "neue Wege" zu gehen.

Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

Haben Sie eine Idee, weshalb Ihre MdB- Kollegin Leutheusser- Schnarrenberger auf eine ähnliche Frage seit Februar d.J. nicht antwortet ( http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#frage168532 ) ?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meißner.

Warum die FDP-Kollegin bisher nicht geantwortet hat, kann ich nicht wissen.
Ich weiß über die GWG nichts Näheres außer dem natürlich, was Sie mir schreiben.

Allein die von Ihnen zitierte Äußerung, neue Wege , die nicht der ZPO entsprechen, miteinander zu beschreiten, läßt keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen. Ich verstehe den Satz so, daß einverständliche Regelungen in Sorgerechtsverfahren angestrebt werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung nach den Regeln der Zivilprozeßordnung zu vermeiden. Das widerspricht nicht dem Grundgesetz.

Ich verkenne aber nicht, daß gerade auch in Sorgerechtsverfahren Vereine mit zweifelhaften Interessen und ideologischem Hintergrund ihre Dienste anbieten. Ob die GWG dazu gehört, kann nich nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele