Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans R. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,
mir fällt auf, das im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV eine vermehrte unerträgliche Hetze gegen Hartz IV-Empfänger losgetreten worden ist. Sei es im Fernsehen, den Printmedien (wobei die Springer-Presse besonders übel hervorsticht) und Wirtschaftsverbänden. Politiker setzen da auch gerne noch einen drauf (insbesondere Roland Koch).
Meine Frage an Sie: Gibt es eine zentrale Planungseinheit der Medien, Wirtschaftverbände und Politik für „Meinungsmache“?

Ich gehe mal davon aus, das Sie Artikel 1 unserer Grundrechte kennen. Falls nicht: In Artikel 1 Absatz 1 steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wie passt das mit der widerwärtigen demagogischen Hetze zusammen, die Medien, Wirtschaftsverbände und Politiker betreiben, zusammen? Ist es für Sie in Ordnung, wenn Grundrechte (z.Bsp. auch Artikel 3) missachtet werden? Wenn nein, wann werden Sie diese untragbaren Zustände beenden? Wo kann man seine Grundrechte gegebenenfalls einklagen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Richter.

Sie haben weitgehend Recht mit Ihrer Kritk an unglaublichen öffentlichen Unterstellungen gegenüber Hartz-IV-Beziehern jetzt in der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In Ordnung ist das nicht.

Von einer zentralen Planungseinheit, wie Sie sie ansprechen, ist mir nichts bekannt.

Artikel 1 Grundgesezt ist mir bekannt. Aber im Grundgesetz steht auch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Welche Äußerungen durch diese Grundrechte nicht mehr gedeckt sind, weil sie ganz konkret die Würde von Menschen verletzen, entscheiden die Gerichte, letztlich das Bundesverfassungsgericht. Die Grundrechte einklagen kann jeder Betroffene. Er oder sie kann zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung solcher ehrverletzender und diskriminierender Äußerungen und Schadensersatz geltend machen oder auch Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen, wenn er oder sie direkt betroffen ist. Eine allgemeine Klage gegen Verletzungen der Menschenwürde gibt es allerdings nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele