Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ben S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Ben S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Christian,

mich würde interessieren was du zur Debatte (bzw. den Erklärungen nach §31 GO des Bundestages) um die Immunität von Abgeordneten, welche in Dresden bei Blockaden waren und deshalb angeklagt sind, sagen wolltest. Falls es eine schriftliche Erklärung gibt, da du ja keine müdnliche abgeben konntest, wäre ich auch für einen Hinweis dankbar.

Herzliche Grüße,
Ben Seel
Grüner aus dem Süden und Antifaschist

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Seel.

Eine schriftliche Erklärung gibt es von mir nicht.
Ich wollte von meinem durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages garantierten Recht auf Abgabe einer mündlichen Erklärung zur Abstimmung vor oder nach dieser Gebrauch machen.
Ich wollte darauf hinweisen, daß die Immunität von Abgeordneten kein unverdientes Privileg von Bundestagsabgeordneten ist, sondern ein mühsam erkämpftes Recht auf Sicherung der unabhängigen Arbeit des Parlaments vor Einflußversuchen von Polizei und Justiz, das ernst genommen werden sollte. Deshalb sollte jeder Antrag auf Aufhebung der Immunität vom Parlament gründlich geprüft werden und nicht die Immunität durch einen generellen Beschluß zu Beginn der Legislaturperiode weitgehend gelockert werden. Im EU-Parlament oder in den Parlamenten anderer europäischen Staaten führt diese strenge Prüfung dazu, daß die Immunität von Abgeordneten viel seltener aufgehoben wird als in Deutschland.

Ich wollte mitteilen, daß ich selbst wie andere Parlamentarier auch an den Demonstrationen, um die es ging, in Dresden im Jahr 2011 gegen den Aufmarsch von NPD und rechtsextremistischen Gruppen teilgenommen hatte und anschließend damit konfrontiert war, von illegalen Funkzellenabfragen der Polizei betroffen gewesen zu sein.
Aus anderen Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme an den diesen Protesten ist mir bekannt, daß diesbezügliches staatsanwaltliches Vorgehen rechtlich zweifelhaft und umstritten war.
Gründe genug, genauer hinzusehen bei dem Antrag auf Aufhebung der Immunität der beiden Abgeordneten der Linken.
Mir war aber - wie den allermeisten der anwesenden Abgeordneten - nicht einmal der Antrag der Staatsanwaltschaft bekannt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele