Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Herbert S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Untersuchungsausschuss

Sehr geehrter Herr Ströbele,

es ist zu befürchten, dass Außenminister Steinmeier auch im Untersuchungsausschuss bei seiner Linie „in der damaligen Situation gerechtfertigt“ bleibt.
Werden Sie sich im Untersuchungsausschuss damit zufrieden geben oder werden Sie fragen:

1. Warum hat sich erst Bundeskanzlerin Merkel bald nach ihrem Amtsantritt des Falles Kurnaz angenommen und die Entlassung nach Deutschland erreicht?
2. Welche Gründe hatte die Regierung Schröder, auch nach Mitte 2002 und in den Jahren 2003 bis 2005 untätig zu bleiben bzw. auf ein „offizielles“ Angebot der US-Regierung zu warten, statt die „inoffiziellen“ Kanäle auf Arbeitsebene zu nutzen?
3. Wie verhält sich dieses Abwarten zur Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten in anderen Fällen, ebenfalls auf „Arbeitsebene“ (Informationen des zwielichtigen Agenten „Curveball“ und der BND-Mitarbeiter im Irak)?
4. Welche „Spitzenbeamte“ aus Staatskanzlei, Außenministerium und Innenministerium waren an dem Versuch beteiligt, sich in den Besitz des türkischen Passes von Kurnaz zu bringen, um daraus den Aufenthaltsvermerk „physikalisch“ zu entfernen? Wer war für die Entscheidung verantwortlich, Kurnaz das Aufenthaltsrecht mit der Begründung „Abwesenheit von über einem halben Jahr“ zu entziehen?
5. In welchem Verhältnis steht das Verhalten der Schröder-Regierung im Fall Kurnaz zu den massenhaft erteilten Einreisevisa durch die deutsche Botschaft in Kiew und andere Botschaften? Ist das Außenministerium jemals der Frage nachgegangen, inwieweit die Eingereisten wieder ausgereist sind?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Strazny

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Strazny,

Danke für Ihre freundliche Zuarbeit. Ich nehme dies als Aufforderung, in die von Ihnen genannten Komplexe möglichst viel Licht zu bringen. Allerdings ist rein technisch das Fragerecht im Untersuchungsausschuss nach der Größe der Fraktionen geregelt; nach x Fragen der anderen Parteien dürfen die Grünen irgendwann auch mal 2 Fragen stellen, dann geht es weiter mit Befragungen durch andere Ausschussmitglieder.
Bei der Vorbereitung der Fragen muss also sehr kondensiert und sich ganz auf das Endscheidende konzentriert werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass mit den Fragen wirklich möglichst ein Erkenntnisgewinn oder eine Feststellung erreicht wird; rhetorische Fragen, die vornehmlich Handlungen bewerten (Ihre Frage 5), verbieten sich daher in aller Regel. Die Kundgabe von meinen Bewertungen und die Deutung von Zusammenhängen gebe ich dann in Gremien und Pressekonferenz.

Ströbele