Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zur Antwort vom 12.2.07 betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer ist eine NACHFRAGE erforderlich.

Es geht hier nicht um eine Vereinfachung bei der Erhebung der Kirchensteuer.
Es geht hier darum, dass das vernünftige System der Abgeltungssteuer nicht durch die Ankoppelung der Kirchensteuer beschädigt werden darf!

Dazu gibt es - nicht nur von mir - Fragen in Abgeordnetenwatch an Herrn Eduard Oswald(Vorsitzender des Finanzausschusses)
und Herrn Sebastian Edathy(Vorsitzender des Innenauschusses).

Insbesondere verweise ich auf die Frage an Herrn Edathy vom 12.2.07. Wird der Referentenentwurf als Gesetz beschlossen,
steht diesem "die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben".

Wollen die Grünen sich darauf verlassen, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth.

Fast zwei Jahre ist es her,daß Sie mir eine ergänzende Frage zur Abzugsbeendigung der Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gestellt hatten. Diese ist wie ein Duzend anderer Fragen irgendwie im Gestrüpp der Informationssysteme im Bundestag verloren gegangen und deshalb von mir nicht beantwortet worden.
Sie gehören zu den Fragesteller, die ohne Reaktion geblieben sind. Ich Sie deshalb auch nur um Nachsicht bitten.
Abgeordnentenwatch hat mir die Fragen auf meine Bitte hin noch mal zugemailt.

Inzwischen gilt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge.
Ich weiß nicht, ob Sie die Zusatzfrage anderweitig klären konnten.
Die Einzelheiten der praktischen Umsetzung der Erhebung der Abgeltungsteuer kenne ich nicht Ich bin auch weder Fachabgeordneter zu Steuerfragen, noch zu Problemen der Abläufe bei den Banken. Ich kann Ihre Frage daher endgültig nicht beantworten.

Wie ich Frau Großmann auf deren entsprechende Frage schon geschrieben habe, gehe aber davon aus, daß die Kirchensteuer von dem Tag an nicht mehr erhoben wird, an dem der Kirchenaustritt wirksam erklärt wurde und daß die Banken sicherstellen müssen, daß dies auch praktiziert wird. Ob dies auch technisch möglich ist, kann ich allerdings abschließend nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele