Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Horst M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stöbele,

am 20.8.07 hatte ich Sie was zu der Verhaftung von Andrej Holm gefragt und Sie haben gleich am 21.8.07 geantwortet.

Auch ich sehe hier einige Entwicklungen, die in einem Rechtsstaat nicht vorkommen dürfen und wenn sie dann doch vorkommen, schnell und hart geahndet werden müssen.

Da sich inzwischen durch Gerichtsbeschluß entschieden hat, daß Ihre Rechtsauffassung korrekt war und die der Staatsanwaltschaft usw. klar falsch und rechtswidrig, ein paar Fragen hierzu:

1.) Gab es Entschuldigungen gegenüber Herrn Holm und den anderen Verhafteten?

2.) Gibt oder gab es (personelle) Konsequenzen aus diesen Fällen? Wurden also Staatsanwälte gerügt oder entlassen? Was ist mit dem oder den Richtern, die die Haftbefehle erlassen haben? Was ist mit der Generalbundesanwältin, die trotz internationaler Proteste nicht eingegriffen hat?

3.) Da hier staatliche Organe gegen bestehende Gesetze verstoßen haben, sollte es organisatorische Konsequenzen haben. Z. B. würde es möglich sein, eine Stelle beim BGH einzurichten, die täglich erreichbar ist und per einstweiliger Anordnung solches Unrecht unverzüglich unterbindet. Diese Stelle müßte auch ohne Anwaltzwang erreichbar sein. Wie finden Sie diese Anregung?

4.) Gibt es im Bundestag eine Stelle, die sich mit staatlichen Unrecht auseinandersetzt? Ich meine nicht den Petitionsausschuß, sondern ein Stelle, die ernsthaft und gewissenhaft gegen Willkür von Polizei und Justiz vorgeht. Und die auch für personelle Konsequenzen sorgt, wenn dem Bürger Unrecht zugefügt wurde. Wenn nicht, wie finden Sie diese Anregung?

Mit freundlichem Gruß
H. Murken

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Sehr geehrter Herr Murken.

Einzelheiten über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens gegen Andrej Holm kenne ich auch nicht. Diese müßten bei seiner Verteidigung erfragt werden. Ich gehöre ja nicht zu den Rechtsanwälten, die die Verteidigung übernommen haben.

Soweit ich weiß, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn bisher nicht eingestellt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil die Idizien für einen dringenden Verdacht nicht ausgereicht haben. Ein Verdacht könnte dennoch weiter angenommen werden.

Von einer Entschuldigung bei Herrn Holm oder anderen Beschuldigten ist mir nichts bekannt. Das wäre aber auch sehr unüblich. Ich kann mich nicht erinnern, daß jemals ein Staatsanwalt sich bei einem Mandaten entschuldigt hätte, auch nicht wenn dieser rechtskräftig freigesprochen wurde.
Ebenso wenig ist mir etwas von Konsequenzen gegen die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter bekannt. Auch das wäre völlig unüblich. Es wird in solchen Fällen in der Regel davon ausgegangen, daß das Vertreten und Umsetzen einer falschen Rechtsauffassung rechtsirrig erfolgt ist und vorkommen kann, auch wenn die Folgen für die betroffenen Beschuldigten schwerwiegend waren.
Im übrigen wird einen abschließende Beurteilung erst nach dem Ende des Verfahren, also einer Einstellung des Verfahrens oder einem Urteil, möglich sein.

Beim Bundesgerichtshof gibt es durchaus jetzt schon Richter, die in Eilfällen zuständig und täglich in Bereitschaft sind. Allerdings werden sie nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Antrag der Bundesanwaltschaft oder eines Beschuldigten. Anwaltszwang besteht beim Bundesgerichtshof in Strafsachen nicht.

Beim Bundestag gibt es eine Stelle gegen Willkür bei Polizei oder Justiz nicht. Es gibt die Ausschüsse, etwa den Petitionsausschuß oder den Rechtsausschuß, die sich über problematische Fälle unterrichten lassen können. Mehr aber nicht.

Einem direkten Eingreifen des Bundestages in konkreten Einzelfällen gerichtlicher Entscheidungen würde wohl auch der Grundsatz der Gewaltenteilung entgegenstehen. Das Parlament ist nicht eine Oberinstanz, die Urteile oder andere Entscheidungen der Gerichte korrigieren kann und soll. Die Gerichte sind bei Entscheidungen in Ausübung der Rechtsprechung unabhängig - und sollten es auch bleiben.
Im übrigen ist die Hoffnung, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eine von den Abgeordneten eingerichtete "Stelle" würde zu gerechteren Entscheidungen kommen als die Gerichte, bei aller Wertschätzung von Bundestagsabgeordneten doch nun wirklich durch nichts begründet.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Murken.

Da wir nicht sicher feststellen können, ob die Antwort auf Ihre Frage vom 19.10. an Sie abgegangen ist, schicke ich sie nochmal:

Einzelheiten über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens gegen Andrej Holm kenne ich auch nicht. Diese müßten bei seiner Verteidigung erfragt werden. Ich gehöre ja nicht zu den Rechtsanwälten, die die Verteidigung übernommen haben.

Soweit ich weiß, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn bisher nicht eingestellt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil die Indizien für einen dringenden Verdacht nicht ausgereicht haben. Ein Verdacht könnte dennoch weiter angenommen werden.

Von einer Entschuldigung bei Herrn Holm oder anderen Beschuldigten ist mir nichts bekannt. Das wäre aber auch sehr unüblich. Ich kann mich nicht erinnern, daß jemals ein Staatsanwalt sich bei einem Mandaten entschuldigt hätte, auch nicht wenn dieser rechtskräftig freigesprochen wurde.
Ebensowenig ist mir etwas von Konsequenzen gegen die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter bekannt. Auch das wäre völlig unüblich. Es wird in solchen Fällen in der Regel davon ausgegangen, daß das Vertreten und Umsetzen einer falschen Rechtsauffassung rechtsirrig erfolgt ist und vorkommen kann, auch wenn die Folgen für die betroffenen Beschuldigten schwerwiegend waren.
Im übrigen wird einen abschließende Beurteilung erst nach dem Ende des Verfahren, also einer Einstellung des Verfahrens oder einem Urteil, möglich sein.

Beim Bundesgerichtshof gibt es durchaus jetzt schon Richter, die in Eilfällen zuständig und täglich in Bereitschaft sind. Allerdings werden sie nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Antrag der Bundesanwaltschaft oder eines Beschuldigten. Anwaltszwang besteht beim Bundesgerichtshof in Strafsachen nicht.

Beim Bundestag gibt es eine Stelle gegen Willkür bei Polizei oder Justiz nicht. Es gibt die Ausschüsse, etwa den Petitionsausschuß oder den Rechtsausschuß, die sich über problematische Fälle unterrichten lassen können. Mehr aber nicht.

Einem direkten Eingreifen des Bundestages in konkreten Einzelfällen gerichtlicher Entscheidungen würde wohl auch der Grundsatz der Gewaltenteilung entgegenstehen. Das Parlament ist nicht eine Oberinstanz, die Urteile oder andere Entscheidungen der Gerichte korrigieren kann und soll. Die Gerichte sind bei Entscheidungen in Ausübung der Rechtsprechung unabhängig - und sollten es auch bleiben.
Im übrigen ist die Hoffnung, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder eine von den Abgeordneten eingerichtete "Stelle" würde zu gerechteren Entscheidungen kommen als die Gerichte, bei aller Wertschätzung von Bundestagsabgeordneten doch nun wirklich durch nichts begründet.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele