Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Edgar G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Edgar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Als Mitglied des Wahlprüfungsausschuss ergibt sich für mich die Frage wie kann es hingenommen werden, dass über 15 Wahlen durchgeführt werden auf der Grundlage eines verfassungsfeindlichen Wahlrechts ?

Wann gedenkt den die hohe Politikerkaste dies zuändern ????

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Günther.

Sie haben recht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht unser Wahlrecht in einem Punkt, nämlich dem der praktizierten Zulassung von Überhangmandaten, für verfassungswidrig erklärt hat, wäre es eigentlich recht und billig, das Wahlgesetz noch vor der nächsten Bundestagswahl in diesem Jahr zu ändern. Dies obgleich nicht, wie Sie schreiben, alle 15 Wahlen dieses Jahres von dem Fehler im Wahlgesetz betroffen sind. Die Europawahl nicht, auch nicht alle Landtags- und Kommunalwahlen. Aber es geht nicht an, den nächsten Bundestag auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes zu wählen. Das ist gerade für eine Rechtsstaatspartei nicht akzeptabel.
Deshalb habe ich mich gleich nach der Entscheidung des Gerichts für eine rasche Novellierung des Gesetzes öffentlich ausgesprochen, zumal konkrete Gesetzesvorschläge längst auf dem Tisch liegen und von den Grünen jetzt auch wieder vorgelegt wurden.
Es gibt auch noch einen politischen Grund. Wenn nach der Wahl doch wieder eine CDU/CSU/SPD-Koalition gebildet wird, worauf vieles hindeutet, steht zu befürchen, daß diese mit ihrer sicheren Mehrheit im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die kleineren Fraktionen benachteiligt und deren Abgeordnetenzahl reduziert.

Ich fürchte allerdings, die gegenwärtige große Koalition wird sich auch zur Novellierung des Wahlgestzes nicht einigen und wir wählen im September noch einmal nach dem fehlerhalten Gesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies möglich gemacht, indem es dem Parlament ausdrücklich Zeit zur Korrektur bis zur dann folgenden Bundestagswahl im Jahr 2013 eingeräumt hat. Leider.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele