Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zu ihren Vorschlägen würde mich ihre Vorstellung zur praktischen Durchführbarkeit bei Wettkämpfen interessieren:

Bei Wettkämpfen in anderen Vereinen müssen die Sportwaffen auf die Schießstätte des anderen Vereins gebracht werden. Wie soll das ihrer Meinung nach bewerkstelligt werden?

Bei vielen Disziplinen sind unterschiedliche Waffen und Munitionsarten zugelassen. Der austragende Verein verfügt evtl. nicht über die entsprechende Munition für die Waffe. Wie soll die Munition in den austragenden Verein kommen?

Praxisbeispiel: Gebrauchspistole im Deutschen Schützenbund
Sportliches Schießen mit allgemein gebräuchlichen Großkaliberwaffen. Diese Disziplin stellt an den Schützen die Herausforderung mit einer nicht speziell auf sportliche Wettkämpfe hochgezüchteten Waffe entsprechende Leistungen zu erreichen. Der Schütze ist vor das Problem gestellt mit einem im Vergleich zu hochgezüchteten Sportwaffen (ein Extremfall: Luftpistole) schlechen Abzugsverhalten, einer nicht optimierten Visierung und einer hohen Geschosseniergie (Rückstoß) trotzdem ein gutes Ergebnis zu schießen. Hierbei werden 4*5 Schuss in einer Präzisionsserie und weitere 4*5 Schuss in einer Zeitserie auf 25m entferne Scheiben abgegeben. Die für das sportliche Schießen erforderliche Ruhe, Meditationsfähigkeit und Konzentration wird durch die erschwerten Bedingungen wesentlich stärker gefordert.

Für einen Wettkampf werden also in dieser Disziplin die Waffe und 45 Schuss Munition (40 Schuss + 5 Schuss Probe) pro Teilnehmer benötigt. Eine Mannschaft besteht aus fünf Schützen, so dass im Extremfall 225 Schuss Großkaliber-Munition und fünf großkalibrige Waffen zum Gast-Verein transportiert werden müssen.

Zielsetzung ihres Vorschlags ist ja nicht nur Zugang durch Unberechtigte (Sohn, Tochter, Ehefrau und Ehemann) zu verhindern sondern auch die Verwendung durch den Schützen außerhalb der Schießstätte zu unterbinden. Wie soll dieses aus der Praxis stammende Szenario nun realisiert werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maierhofer.

Wo ist das Problem ?
Eigentlich ist es nicht meine Aufgabe, für alle Eventualitäten Lösungsvorschläge zu machen. Aber für die von Ihnen geschilderte "Notwendigkeit" fallen mir mehrere Lösungsmöglichkeiten ein:
Waffen und Munition könnten vom Waffenverwalter zum Turnierort gebracht und dort an die Schützen ausgehändigt werden.
Oder die Schützen bringen Waffen und Munition für den Tag des Turniers selbst zum Ort des Wettkampfes. Für beide Transporte müßte ein besonders gesicherters Behältnis und ein besonderes Fahrzeug eingesetzt werden.
Im Unterschied zum ständigen Lagern von Waffen und Munition im Privathaus könnten für vereinzelte Transporte besondere Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen werden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele