Frage an Hans-Christian Ströbele bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,
was für ein Staat sind wir eigentlich? Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher ob ich in einer Demokratie oder Demokratur lebe, denn was für Rechte hat man denn in diesem Staat außer, dass man wählen darf zwischen für mich großem Übel und noch größerem Übel! Wann dürfen wir endlich über unsere Verfassung wie im Grundgesetz der Alliierten vorgesehen abstimmen? Wie sagte einmal Heinrich Heine;- Denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht und Stuttgarts OB Rommel sagte einmal über 100 Jahr später,- Oh Herr lass Hirn regnen und ich sage aber nicht zuviel sonst würden die gewolten Dummen aussterben! Nicht jeder der eine korrekte Verfassung möchte ist gleich ein Nazi, ich verachte Nazis bin aber trotzdem in diesem Staat welcher bis heute keinen Friedensvertrag hat nicht konform! Wann dürfen wir wie im Grundgesetz vorgesehen endlich über unsere gemeinsame Verfassung abstimmen? Diese Frage kann man nicht oft genug stellen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schulze.

Auch ich hatte mich nach der Wende für die Erarbeitung einer gemeinsamen Verfassung eingesetzt, über die dann in ganz Deutschland das Volk hätte entscheiden sollen. Gerade auch aus Kreisen der Bürgerechtsbewegungen in der DDR war damals die Forderung erhoben worden. Und aus dem Parlament der damaligen DDR heraus war bereits ein weitgehend fertiger Verfassungentwurf erarbeitet worden, der in einigen Teilen moderner und besser war als der Text des Grundgesetzes.
Leider ist ein anderer Weg gegangen worden.
Jetzt ist das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland. Wie auch in den Diskussionen über die EU-Verfassung deutlich wurde, ist es gar nicht so schlecht. Für Bemühungen, doch noch einen verfassungsgebenden Prozeß in Gang zu bringen sehe ich wenig Erfolgschancen, obgleich Artikel 146 des Grundgesetzes diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.
Der Kollege Thierse hat diese Forderung jetzt wieder in die Diskussion gebracht. Die Zustimmung dazu hielt sich aber in engen Grenzen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele