Frage an Hans Eichel bezüglich Soziale Sicherung

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Hans Eichel
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Frage von Jochen R. •

Frage an Hans Eichel von Jochen R. bezüglich Soziale Sicherung

Sie beziehen eine Rente von knapp 8000,- € monatlich und haben mehrere Klagen laufen, die diese Summe noch einmal deutlich erhöhen können.
Wie erklären Sie das einem angehenden Akademiker, der nur mit Glück auf 2000,- € brutto-Gehalt kommt und den Großteil seiner Rente selber finanzieren muss? Ganz zu schweigen von dem Arbeitslosen, der von Hartz IV leben muss?

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Die Behauptung in der Bild-Zeitung am 14.12.2006, ich strebe mit meinen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen das Land Hessen und gegen die Stadt Kassel die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Pension von insgesamt 7.626,00 EUR an, ist falsch.

Richtig ist, dass die Stadt Kassel die Auffassung vertritt, die Stadt Kassel treffe keine Zahlungsverpflichtung, das Land Hessen sei zur Zahlung eines monatlichen Versorgungsbezugs von 2.495,26 EUR verpflichtet.
Das Land Hessen vertritt die Auffassung, es brauche keinerlei Ansprüche zu erfüllen.

Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck wiederum hat ein monatliches Ruhegehalt in Höhe von 5.131,42 EUR ohne die Berücksichtigung der Amtszeiten als Ministerpräsident des Landes Hessen und ohne die Berücksichtigung der Amtszeiten als Bundesminister der Finanzen errechnet.

Da zwischen der Stadt Kassel und dem Land Hessen unstreitig ist, das ich mit dem Ende meiner Tätigkeit als Ministerpräsident des Landes Hessen einen höheren Ruhegehaltsanspruch hatte, als den mir nunmehr auf Grund meiner zusätzlichen Tätigkeit als Bundesminister zuerkannten, ist eine Klärung der völlig unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Stadt Kassel und des Landes Hessen, die seit Jahren nicht herbeigeführt werden konnte, vor dem VWG Kassel unabdingbar. Eine gerichtliche Klärung ist auch im Hinblick auf den durchzuführenden Versorgungsausgleich zwischen meiner geschiedenen Frau und mir unumgänglich.

Bei diesen Klagen geht es also nicht um eine zusätzliche Pension von 7626.-EUR sondern um die Klärung, wer welchen Pensionsanteil zu tragen hat.

BILD hat wider besseres Wissen die heutige falsche Darstellung gebracht, ich werde deshalb presserechtlich dagegen vorgehen.