Frage an Hans Feuß von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Feuß,
Sie baten darum, dass wir unsere Frage zur Rechtsbeugung zwecks Einordnung noch einmal neu formulieren. Dem wollen wir als von Rechtsbeugung Betroffene hiermit entsprechen.
Wenn eine nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei erfolgte Anzeige von Straftaten von der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft mit sachverhaltsverfälschenden Darstellungen abschlägig beschieden wird und auch das NRW-Justizministerium eine solche Entscheidung als richtig bezeichnet, dann ist das Rechtsbeugung!!!
In Anbetracht der Tatsache, dass bei einem solchen Verlauf ein Verfahren und damit ein Urteil fehlt, erhoffen sich die Bürger – wir zumindest – von ihren gewählten Volksvertretern des Petitionsausschusses Unterstützung in puncto Gewährleistung der Rechtssicherheit.
Wenn allerdings auch der Petitionsausschuss, wie in unserem Fall vor gut 10 Jahren, Rechtsbeugung unterstützt und damit dem Kapital sein eigenes Recht einräumt, dann fragen wir uns, welche Gültigkeit hat eigentlich noch unser Grundgesetz – vor allen Dingen die Art. 1 – 3 und insbesondere der Art. 20 Abs. 1-4.
Aus dieser Erfahrung heraus resultierte auch unsere Frage zur Rechtsbeugung im Jahr 2010, die Sie leider nicht beantwortet hatten und deshalb unsere jetzige Frage:
Ist für Sie dieses Thema trotz steigender Fallzahl – wie im Internet ersichtlich – nicht bedeutend genug und muss so etwas nach Ihrer Auffassung nicht auch von Politikern mit aufgearbeitet werden?
Nähere Informationen zu unserer Angelegenheit finden Sie auf unserer Homepage (die Eingabe unserer Namen unter "Google" führt dahin). Auch für Nachfragen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrte Frau Dietrich, sehr geehrter Herr Dietrich,
Rechtsbeugung ist in jedem Fall zu verurteilen. Wenn Ihre Anzeige abschlägig beschieden worden, gehe ich davon aus, dass das rechtlich in Ordnung ist. ich habe Vertrauen in unsere Justiz, die die Rechtssicherheit in unserem Land gewährleistet. Da auch der Petitionsausschuss nicht in Ihrer Sache weiter aktiv wurde, scheint mir das Verhalten der Justiz rechtlich einwandfrei zu sein. Von daher bedauere ich, dass ich nichts für Sie tun kann.
Mit freundlichen Grüßen