Frage an Hans Feuß von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Feuß,
Sie hatten uns um nähere Erläuterungen zu unserer Frage zur Rechtsbeugung gebeten.
Dem sind wir nachgekommen und hatten Ihnen den Hinweis zu unserer Homepage gegeben, auf der mehrere Rechtsbeugungen auch für Nichtjuristen nachvollziehbar dokumentiert sind. Außerdem hatten wir die Möglichkeit der Nachfrage aufgezeigt.
Zu Letzterem ist es nicht gekommen und anscheinend haben Sie sich auch nicht auf unserer Homepage informiert, was wir dem augenblicklichen Zeitfaktor zuschreiben.
Allerdings möchten wir dem von Ihnen suggerierten Eindruck entschieden entgegentreten, dass wir nicht wissen, was „Rechtsbeugung“ ist.
Wenn eine Staatsanwaltschaft, wie vor gut 10 Jahren, mit Wissen des damaligen NRW-Petitionsausschusses bewusst gegen eine andere Person als gegen die von uns genannte wegen Rechtsbeugung ermittelt, dann ist das Rechtsbeugung. Das können auch Juristen nicht schön reden.
Der Petitionsausschuss schrieb uns anschließend aufgrund dieser Rechtsbeugung: ... . „Der Petitionsausschuß sieht daher keinen Anlaß, der Landesregierung (Justizministerium) Maßnahmen zu empfehlen.“
Wir bleiben daher bei unserer Frage:
Muss so etwas nach Ihrer Auffassung nicht auch von Politikern mit aufgearbeitet werden, da schließlich Staatsanwälte dem Justizministerium untergeordnet sind?
Für Nachfragen stehen wir weiterhin zur Verfügung. Sie können sich aber auch gerne, wie bereits angeboten, auf unserer Homepage informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrte Frau Dietrich, sehr geehrter Herr Dietrich,
ich habe auf Ihrer Homepage nachgelesen. Ich kann in ihrer Angelegenheit keine Rechtsbeugung erkennen.
Mit freundlichem Gruß
Hans Feuß