Frage an Hans-Georg Faust bezüglich Umwelt

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Hans-Georg Faust
CDU
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Frage von Harry T. •

Frage an Hans-Georg Faust von Harry T. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Faust,

sie sind Artzt und haben keinerlei Erfahrung im Bezug auf Emissionshandel und Kosovoeinsatz und stimmen dafür.

Wo ist ihre Kompetenz?

mfg
H.Trampnau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trampnau,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Arbeitsweise der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Ich freue mich daher sehr über diese Gelegenheit, Ihnen die Arbeit sowie die Art und Weise der Entscheidungsfindung auf diesem Wege näher erläutern zu können. Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament – ein Parlament, das arbeitsteilig organisiert und fachlich spezialisiert nach bestimmten Verfahren und Regeln seine Funktionen in unserem politischen System ausübt. Stärker als andere demokratische Verfassungsordnungen stellt die deutsche das Parlament in den Mittelpunkt. Dies zeigt sich zunächst darin, dass der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler wählt und sie/ihn gegebenenfalls auch abwählen, nämlich im Wege des konstruktiven Misstrauensvotums durch eine andere Person ersetzen kann. Die Bundesregierung hängt aber nicht nur in ihrer Entstehung, sondern auch fortlaufend in ihrem Handeln von der Zustimmung des Deutschen Bundestages ab. Er gibt der Regierung im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle Handlungsempfehlungen und veranlasst sie, ihr Handeln zu rechtfertigen. Mit der Bewilligung des Staatshaushalts entscheidet der Deutsche Bundestag über die Verwendung des Steueraufkommens und schafft damit eine wesentliche Grundlage staatlichen Handelns. Der Deutsche Bundestag ist es auch, der durch die Gesetzgebung unser Gemeinwesen gestaltet, unsere staatliche Ordnung den Bedingungen neuer Entwicklungen und Anforderungen anpasst und den gesellschaftlichen Wandel beeinflusst.

Parlamentarisch-demokratischen Regeln entsprechend trifft der Deutsche Bundestag seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse. Weil Demokratie aber ein Prinzip der möglichst ausgewogenen, möglichst gerechten Entscheidungs-, nicht aber der Wahrheitsfindung ist, verlangt und braucht sie mehr als die Feststellung von Mehrheiten. Erst die Gewährleistung von Minderheitenrechten, die auch der parlamentarischen Opposition die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen, macht Demokratie aus. Notwendig ist darum ein festes Verfahren für die politische Willensbildung, das allen im Bundestag vertretenen politischen Kräften faire Möglichkeiten zur Mitwirkung bietet.

Wie Eingangs erwähnt, zeichnet sich der Deutsche Bundestag dadurch aus, dass er ein Arbeitsparlament ist, das arbeitsteilig organisiert und fachlich spezialisiert seine Aufgaben wahrnimmt. Um diese Aufgaben wahrzunehmen werden daher Fachausschüsse eingerichtet. Die Organisation des Deutschen Bundestags folgt dabei weitgehend der Organisation der Bundesregierung; in der Regel steht je einem Bundesministerium ein ständiger Fachausschuss gegenüber. Davon abweichend ist neben dem Innenausschuss auch der Sportausschuss für Angelegenheiten des Bundesinnenministeriums zuständig. Ferner steht dem Finanzministerium nicht nur der Finanzausschuss für Fragen der Steuergesetzgebung gegenüber, sondern auch der Haushaltsausschuss für die Beratung des Bundeshaushalts und aller damit zusammenhängenden Fragen. Der Haushaltsausschuss nimmt jedoch im Rahmen der Haushaltsberatung und der Haushaltskontrolle parlamentarische Kontrollaufgaben gegenüber allen Bundesministerien wahr. Schließlich wurden schon seit der 12. Wahlperiode Fragen des Fremdenverkehrs vom Wirtschaftsausschuss abgespalten und einem Ausschuss für Tourismus zugewiesen. Auch der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union passt nicht in das allgemeine Schema, da er nicht nur mit dem Auswärtigen Amt, sondern auch mit einer Mehrzahl anderer Ressorts zusammenarbeitet. Eine besondere Stellung haben auch die Ausschüsse für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie für Kultur und Medien. Zu erwähnen ist schließlich, dass es keine Ministerien mit einem dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie dem Petitionsausschuss vergleichbaren Kompetenzbereich gibt.

Diese Ausschüsse sind die „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“. Damit ist ausgedrückt, dass die Ausschüsse die notwendigen Vorberatungen übernehmen, damit alle Mitglieder des Deutschen Bundestages in die Lage versetzt werden können, auf Grund dieser fachspezifischen Vorarbeiten ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Um eine Entscheidung vorzubereiten und bestmöglicht informiert zu sein, können die Mitglieder der Ausschüsse des Deutschen Bundestages auch zu einer öffentlichen Anhörung Sachverständige und andere Auskunftspersonen einladen. Von dieser Möglichkeit der öffentlichen Anhörungen (Public Hearings heißen sie im amerikanischen Kongress) wird auch in großem Umfange Gebrauch gemacht. (Allein 240 öffentliche Anhörungen wurden in der vergangenen Wahlperiode (2002-2005) durchgeführt). Darüber hinaus dienen diese öffentlichen Anhörungen auch dazu, um die breite Öffentlichkeit zu informieren, und sie geben sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verbänden Gelegenheit, ihre Ansichten vorzutragen.

Auf Grund der intensiven und fachlich fundierten Vorarbeiten in den Ausschüssen, den dort stattgefundenen öffentlichen Anhörungen sowie den detaillierten Diskussionen innerhalb der Bundestagsfraktionen und den ausführlichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern, ist jeder Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Lage, seine eigene Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB