Frage an Hans-Ulrich Krüger bezüglich Gesundheit

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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Michael G. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Michael G. bezüglich Gesundheit

Betrf.: der Reform der Pflegeversicherung!

Der Beitrag steigt demnach am 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Lohnes; für Kinderlose steigt der Beitrag um weitere 0,25 Punkte auf dann 2,2 Prozent des Bruttolohnes.

Warum muß ich der schon 3 Kinder groß gezogen hat (heute alle aus dem Haus) trotzdem mehr für die Pflegeversicherung bezahlen???Finde das ungerecht!
Über eine antw. würde ich mich sehr freuen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Giel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de" vom 1. Mai 2008 zur Reform der Pflegeversicherung.

Die Einführung der Pflegeversicherung 1995 war ein großer Schritt in der sozialpolitischen Entwicklung unseres Landes. Seither wurden die Herausforderungen nicht kleiner: Die demographische Entwicklung mit niedrigen Geburtsraten und steigender Lebenserwartung, sich ändernde familiäre Zusammenhänge oder die Zunahme von demenziellen Erkrankungen sind nur wenige Beispiele hierfür.

Ziel der Reform ist, die pflegerische Versorgung der Menschen auch für die Zukunft sicherzustellen und den Pflegebedürftigen den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu erleichtern.

Die Unionsparteien haben sich unseren Vorstellungen einer gerechten Bürgerpflegeversicherung verweigert, würden sich alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamte oder Selbständige, zum Beitragssatz wie die 72 Millionen gesetzlich Pflegeversicherten beteiligen, hätten wir bis 2030 ausreichende finanzielle Mittel. Die Verweigerung ist umso weniger verständlich, als die Leistungen der Versicherung, privat wie gesetzlich, absolut identisch sind.

Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 % ab 1. Juli 2008 reicht voraussichtlich bis Mitte 2015. Danach ist über eine gerechte Finanzierung neu zu entscheiden.

Zu Ihrer Bemerkung, dass - obwohl Sie drei Kinder bereits groß gezogen haben - Sie dennoch 0,25 % mehr bezahlen müssen, ist Folgendes anzumerken:
Die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung ist durch sinkende Einnahmen bei wachsenden Ausgaben gekennzeichnet. Zudem mussten wir im Jahre 2005 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung umsetzen. Aus diesen Gründen haben wir einen erhöhten Beitrag von 0,25 Beitragspunkten für diejenigen vorgesehen, die kinderlos sind.

Für Sie, sehr geehrter Herr Giel, bedeutete dies, dass in der Zeit, in der Sie Ihre Elterneigenschaften nachweisen konnten, den erhöhten Beitrag nicht leisten mussten. Nunmehr sind Ihre Kinder aus dem Haus mit der Folge, dass die Elterneigenschaft in diesem Fall nicht mehr greift. Insofern halte ich es für richtig, dass die Finanzierung der immer wichtiger werdenden Pflegeversicherung auch für solche Fälle greift, in denen die Erziehung der eigenen Kinder quasi beendet ist und die Kinder auf den sprichwörtlich „eigenen Füßen“ stehen.

Wir werden in Zukunft aber sehr genau eine Antwort auf die Frage finden müssen, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft bereit ist, für die Pflege künftig mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Auch nach der abgeschlossenen Pflegereform ist eine breite gesellschaftliche Diskussion erforderlich, um eine Balance herbeizuführen zwischen notwendigen und wünschenswerten Leistungsverbesserungen einerseits und damit verbundener Belastung der Beitragszahler andererseits.

Insofern hoffe ich, dass, obwohl Sie drei Kinder groß gezogen haben, Sie die 0,25 %ige Mehrbelastung als Zeichen der solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung verstehen können.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB