Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Finanzen

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Hans-Werner Kammer
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Frage von Manfred N. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Manfred N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kammer !

Die vermehrten Veröffentlichungen der letzten Wochen ließen bei mir einige Fragen aufkommen, um deren Beantwortung ich Sie herzlich bitte.
Zwecks Vereinfachung habe ich die Fragen nummeriert und bitte um einfache Ja/Nein-Anworten.

Basis: derzeit gültige Fassung des ESM-Vertrages.

1)
Ist es richtig, daß das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll ?

2)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

3)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

4)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann ?

5)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden) ?

6)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann ?

7)
Ist es richtig, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

Verbleibt der letzte Punkt:
8)
Wollen Sie dem zustimmen ?

Und ein allerletzter Punkt:
9)
Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niendiek,

ich komme zurück auf Ihre Fragen vom 31. März 2012, die ich wie folgt beantworte:

1) Ist es richtig, daß das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll ?

Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf ein Stammkapital in Höhe von 700 Mrd € geeinigt.

2) Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

Nein. Der Deutsche Bundestag wird über nahezu alle Frage (mit Ausnahme besonders sensibler Käufe am Sekundärmarkt) selbst mitentscheiden. Dies wurde durch Druck des Bundestages sichergestellt. Gegen die Stimmen Deutschlands kann der Gouverneursrat keine Entscheidungen treffen.

3) Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

siehe Antwort zu Frage 2

4) Ist es richtig, daß der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann ?

siehe Antwort zu Frage 2

5) Ist es richtig, daß der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden)?

Nein, es ist lediglich vorgesehen, dass der ESM Staatsanleihen eines ESM-Mitglieds auf dem primär- und Sekundärmarkt aufkaufen kann, um Ansteckungsgefahren zu verhindern. Die Union bleibt bei ihrer Ablehnung von Eurobonds.

6) Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann?

Ja, dies gilt jedoch nur im Falle einer Erhöhung des Stammkapitals des ESM, welche vorab vom Bundestag zu genehmigen wäre. Alternativ wäre dies auch im eher unwahrscheinlichen Falle denkbar, dass der Reservefonds des ESM nicht ausreicht, um einen eventuellen zahlungsausfall aufzufangen.

7) Ist es richtig, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

siehe Antwort zu Frage 2

8) Wollen Sie dem zustimmen ?

Zur Stabilisierung unserer Währung halte ich den dauerhaften Rettungsschirm für unerlässlich. Daher werde ich dem Rettungsschirm zustimmen.

9) Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?

Aufgrund der breiten Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages sehe ich keine Einschränkung des Grundgesetzes durch den ESM.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer