Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Recht

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Hans-Werner Kammer
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Frage von Hartmut H. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Hartmut H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kammer,

die Koalition hat mit ihrer Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition das Meldegesetz auf den Weg gebracht. Nach meinen Informationen haben Sie an der Abstimmung nicht teilgenommen. Gleichwohl interessiert mich Ihre Meinung, insbesondere zu dem heftig kritisierten Punkt des Handels staatlicher Stellen mit Bürgerdaten. Teilen Sie ferner die veröffentlichte Meinung der Koalitionsmitglieder des Innenausschusses, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Fortschreibung des alten Meldegesetzes mit dem Ziel der Verbesserung des Datenschutzes handele ? Wurden Sie im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag mit dem Inhalt des neuen Gesetzes bekannt gemacht und konnten Sie dazu Ihre Meinung einbringen ? Falls ja, wie haben Sie votiert ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Herdan,

selbstverständlich wurde über den Gesetzentwurf in meiner Fraktion diskutiert. Dabei ist deutlich geworden, dass die nun kritisierte Regelung der Regelung in sämtlichen bisher geltenden Landesmeldegesetzen entspricht und mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar ist, denn es werden keine neuen Daten weitergegeben.

Kritisiert wird insbesondere, dass die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke "Werbung" oder "Adresshandel" auch gegen den Widerspruch des Betroffenen weitergegeben werden können, wenn diese lediglich der Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten dienen. Es geht also keinesfalls um neue Daten, sondern ausschließlich um Korrektur von Daten, die der Betroffenen dem anfragenden Unternehmen ohnehin schon zur Verfügung gestellt hat. Die Korrektur von Daten ist eng auszulegen, Berichtigungen sind bspw. Eintragung des Doktortitels nach erfolgreicher Promotion, Namensänderungen wegen Heirat, Zahlendreher bei der Hausnummer, offensichtliche Schreibfehler im Straßennamen oder falsche Postleitzahl und dergleichen. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Gemeinde kann nicht unter „Berichtigung“ gefasst werden und würde daher auch nicht an Fragesteller weitergegeben.

Beim Medienthema "Meldegesetz" handelt es sich also nicht um einen "Angriff auf den Datenschutz", sondern nur um das erste "Sommerloch-Thema 2012".

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer