Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hans-Werner Kammer
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Frage von Jens S. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Jens S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hans-Werner Kammer,

ich möchte gern folgendes von ihnen wissen. Wann endlich wird es gesetzlich Regelungen betreffend des Mindestlohnes in der Zeitarbeit? Ich selbst bin 45 jahre bin verheiratet habe zwei Berufsabschlüße finde aber trotz intensivster Suche seit zwei Jahren nur Beschäftigung über Zeitarbeitsfirmen. Und auch wenn ich froh bin zu arbeiten aber bei einem Stundenlohn von 6.54 Euro Brutto bleibt nicht viel in der Lohntüte. ja ich übertreibe nicht wenn ich sage ich bin arm trotz Arbeit. Mir ist schon klar das es für sie nicht vorstellbar ist aber ich bin definitiv kein Einzelfall. Wenn ich dann sehe wie in der heutigen Wirtschaftskrise Millarden den Unternehmen zur Rettung ihrer Firmen zugesagt werden. Dann kann ich nur fragen wann tut endlich einmal diese Regierung etwas für uns die Niedrieglöhner und bitte jetzt nicht diese lächerliche Steuersenkung anführen denn davon bemerken wir nichts. Nicht nur die großen brauchen drtingend ihre Hilfe sondern auch die Menschen die täglich ihren Rücken krumm machen das es in dieser Gesellschaft weiter geht. Den wenn schon keiner diese Arbeiten übernehmen will dann sollte sie zumindest so bezahlt werden das man davon leben kann.
Ich würde mich nicht nur über eine Antwort von ihnen freuen sondern viel wichtiger wäre es mir wenn es gelingen würde die Belange des sogenannten kleinen Mannes mehr in den Blickpunkt der großen Politik gelangen würde.

Mit freundlichen Grüßen Jens Schuster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre engagierten Ausführungen zu den Problemen im Bereich der Zeitarbeit. Ich kann Ihre Frustration über Ihre Situation verstehen, weise aber darauf hin, dass ein gesetzlich flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen keine Lösung für Ihr Problem bietet, denn dieser hätte einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen für Gering- und Mittelqualifizierte zur Folge. Dagegen würden nur Hochqualifizierte davon profitieren. Bei Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro fielen 1,2 Millionen Arbeitsplätze weg und die Schere zwischen Arm und Reich würde größer.

Zu Ihrer Frage nach einem gesetzlichen Mindestlohn für Angestellte im Zeitarbeitsverhältnis, ist zu sagen, dass in dieser Woche im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht wird. So sollen weitere Branchen mit entsprechenden Mindestlohnregelungen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden.

Die Zeitarbeit fällt nicht unter die Branchen, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn vereinbart werden soll, sie erfährt aber eine Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Derzeit sieht die EG-Richtlinie 2008/104/EG zur Leiharbeit vor, dass Zeitarbeiter in einem Betrieb mindestens dasselbe Gehalt bekommen muss, wie sein Kollege mit dem geringsten Lohn (sog. Equal Pay Regelung). Demnach muss ein Schlosser im Zeitarbeitsverhältnis mindestens das Gehalt ausgezahlt bekommen, das der regulär angestellte Schlosser mit dem geringsten Einkommen.
Allerdings birgt die Richtlinie Abweichmöglichkeiten von dieser Regelung, wenn der Zeitarbeiter einen unbefristeten Vertrag in den entsprechenden Betrieb erhält. In diesem Fall kann in Lohnfragen von der Equal Pay Regelung abgewichen werden, da dem Arbeiter durch die unbefristete Anstellung eine gewisse Sicherheit zuteil wird.

Für diese Ausnahmemöglichkeit wird nunmehr eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeführt.

Abgesehen von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen weitere Möglichkeiten zum Arbeitnehmerschutz festgesetzt. So sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Arbeitnehmer in Wirtschaftzweigen, in denen weniger als 50% der Arbeitnehmer tarifvertraglich gebunden sind, oder keine tarifvertragliche Einigung existiert, Mindestarbeitsentgelte festgelegt werden können.
Dieser "Mindestlohn" wird dann allerdings von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig variieren.

Ich hoffe Ihre Frage mit meinen Ausführungen ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Werner Kammer