Frage an Hans-Werner Kammer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Werner Kammer
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Frage an Hans-Werner Kammer von Carsten R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo!

Wie stehen Sie zu den geplanten Eingriffen in die Grundrechte und Informationsfreiheit durch die geplanten "Internetsperren"? Es wird der Begriff "Kinderpornographie" vorgeschoben, um eine Zensur von Informationen zu erreichen und der neue im Netz veröffentlichte Gesetzentwurf erlaubt noch eine weitere Auslegung der Sperrbefugnisse.

Sollte nicht lieber die Prioritäten und die Qualität der Strafverfolgung verbesser werden, statt eine Einschränkung der Bürgerrechte durchzusetzen, die zur Lösung des Problems überhaupt nicht beiträgt?

Ich befürchte eine weitere Einschränkung der Grundrechte und Meinungsfreiheit, bei der immer wieder der Terrorismus bzw. Kriminalität vorgeschoben wird, für die unseren rechtlichen Mittel eigentlich ausreichen sollten. Ich vermute daher, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ringe,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet. Ich stimme Ihnen zu, dass eine konsequente Strafverfolgung bei der Verbreitung von Kinderpornographie erzielt werden muss.

Ferner ist es wichtig, dass das "Sich-Beschaffen" von kinderpornographischen Schriften, Filmen und Dateien konsequent bestraft werden muss. Dazu gehört auch, dem abscheulichen Verbrechen Kinderpornographie auch die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.

Im Informationszeitalter wird Kinderpornographie in überwiegendem Maße über das Internet verbreitet. Hier muss also das Problem bei der Wurzel gepackt werden.

Alle großen Internetzugangsanbieter sollen daher verpflichtet werden, durch geeignete den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Dazu dienen als Arbeitsgrundlage Sperrlisten des BKA, die täglich aktualisiert werden. Es handelt sich somit nicht um eine Zensur des Internetangebotes, sondern vielmehr um die Verhinderung von Straftaten.

Seien Sie versichert, dass ich als Mitglied des Innenausschusses größten Wert darauf lege, dass keine Eingriffe in die berechtigten Datenschutzbelange unserer Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Insofern begrüße ich, dass die oben dargelegte Regelung nach zwei Jahren eine intensive Bewertung erfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer