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Antwort 02.05.2012 von Harald Giebels CDU

(...) in dem von Ihnen angesprochenen Urteil (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10) stellte das BAG fest, dass ein geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Mitarbeiter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, und dass jüngeren Arbeitnehmern der gleiche Urlaubsanspruch zusteht, wie älteren Mitarbeitern. Durch das BAG-Urteil ist der Gesetzgeber somit aufgefordert, den Urlaubsanspruch für jüngere und ältere Arbeitnehmer einheitlich zu regeln. (...)