Frage an Harald Terpe bezüglich Gesundheit

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Harald Terpe
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Frage von Dirk J. •

Frage an Harald Terpe von Dirk J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

leider bekommen werdende Eltern im Zuge der Schwangerenvorsorge keine Informationen über das Risiko einer konnatalen Cytomegalieinfektion.
Vor über einem Jahr habe ich den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) direkt und auch indirekt über die zugelassenen Patientenverbände auf die Problematik hingewiesen.
In den Mutterschaftsrichtlinien, die der G-BA festlegt, ist bis heute kein Wort über CMV zu finden! Laut einer Studie könnte die deutsche Gesellschaft -nicht die Krankenkassen!- 80.000.000 € einsparen, wenn ein CMV-Screening eingeführt würde!
http://www.ipf-ac.at/pdf/aktuell/CMV_Paris_E_Walter.pdf
Selbst das Robert Koch-Institut, als Fachbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit, sieht Handlungsbedarf!
Ist der Umstand etisch und ökonomisch vertretbar?
Was werden Sie in der Angelegenheit unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

D. Junge

"Da Schwangere bisher nicht regelmäßig über eine CMV-Infektion aufgeklärt werden und ihr CMV-Serostatus nur selten geprüft wird, steht eine Verbesserung der Informationspolitik im Vordergrund, um intrauterine CMV-Infektionen zu reduzieren. Studien haben gezeigt, dass durch eine Aufklärung über die Infektion sowie eine Hygieneschulung von Schwangeren die Rate an CMV-Primärinfektionen erheblich gesenkt werden kann.
...Auch sollten Schwangere, deren CMV-Serostatus negativ oder unbekannt ist, einen sehr engen Kontakt mit Kindern vermeiden, die zwischen 1 und 2 ½ Jahre alt sind und Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten besuchen. Durch das Einhalten dieser Maßregeln könnten zahlreiche Infektionen und unnötiges Leid vermieden und darüber hinaus Behandlungskosten gesenkt werden. Die Prävention der konnatalen CMVInfektion sollte deshalb im öffentlichen Gesundheitswesen eine größere Aufmerksamkeit erfahren."
Quelle: Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2008
3.5 Die konnatale Cytomegalie: Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko
Dr. Sebastian Voigt
PD Dr. Wolfram Brune
Robert Koch-Institut

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Sehr geehrter Herr Junge,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie weisen auf ein wichtiges Problem hin. In der Tat handelt es sich bei einer Zytomegalie-Infektion während der Schwangerschaft um eine Erkrankung, die schwere und dauerhafte Folgen für das Kind haben kann. Auch wenn die Infektion in 60 Prozent der Fälle nicht auf das Kind übertragen wird und nur 12 Prozent der Kinder nach einer akuten Erkrankung der Mutter dauerhafte Schäden davontragen, sollte man doch alles tun, um den Betroffenen dieses Leid zu ersparen. Eine sorgfältige Aufklärung der werdenden Eltern und Hinweise auf wirksame Präventionsmaßnahmen halte ich dabei für essentiell. In Deutschland ist es Aufgabe der ärztlichen Fachgesellschaften, dies auch in ihre Behandlungsrichtlinien aufzunehmen und an die Ärztinnen und Ärzte zu appellieren, die Aufklärung in der Praxis auch umzusetzen. Die Aufnahme des Screenings in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und nicht Sache der Politik.

Die Tatsache, dass der GBA das Screening auf Zytomegalie während der Schwangerschaft bislang noch nicht in den Leistungskatalog aufgenommen hat, beruht auf mehreren Gründen: Zum einen ist die Zuverlässigkeit serologischer Tests noch nicht abschließend geklärt. Zum anderen gibt es bei einer akuten Zytomegalie-Infektion während der Schwangerschaft bislang weder für Mutter noch Kind tatsächliche Therapie-Optionen. Den Spätabbruch einer Schwangerschaft zähle ich nicht zu einer akzeptablen Therapie-Option, zumal bei Zytomegalie die Art und Schwere einer Schädigung des Kindes nur schwer vorhersehbar ist und Pränataldiagnostik oft eine hohe Fehlerquote hat. Auch die Wirksamkeit von Hyper-Immunoglobulin-Therapien konnte bislang im Rahmen von klinischen Studien noch nicht endgültig nachgewiesen werden. Daher ist diese Therapie in Deutschland bislang nicht zugelassen.

Ihre Angabe, dass durch das Screening in Deutschland 80 Mio. Euro eingespart werden können, basiert auf einer Studie, die gerade die Wirksamkeit dieser Therapie voraussetzt. Zudem handelt es sich dabei um einen Maximalbetrag, bei dem auch unsichere Schätzungen insbesondere von indirekten Folgekosten eingeflossen sind. Diese Studie ist daher keine hinreichende Grundlage zur Beurteilung der Frage, ob die Einführung eines Screenings in Deutschland sinnvoll wäre. Auch auf Erfahrungen aus anderen EU-Ländern kann Deutschland nicht zurückgreifen, da ein solches Screening dort bislang ebenfalls nicht praktiziert wird.

Die von Ihnen angemahnte Information der werdenden Eltern, insbesondere über Präventionsmöglichkeiten, halte ich hingegen für sehr wichtig und unterstütze daher Ihre Forderung nach einer verbesserten Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Terpe

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