Frage an Harald Terpe bezüglich Recht

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Harald Terpe
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Frage von Holger J. •

Frage an Harald Terpe von Holger J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

ich habe drei Fragen betreffend des Gesetzungsgebungsverfahren und externer Mitarbeiter an Sie, mit Bezug auf die Anfrage Ihres Kollegen Volker Beck vom 09. April 2008 an die Bundesregierung.

Als Antwort auf diese Anfrage wurde festgestellt, dass externe Mitarbeiter in der Vergangenheit signifikant an der Erarbeitung von 30 Gesetzen beteiligt waren. Nach Informationen von LobbyControl ( www.lobbycontrol.de ) soll dem Haushaltsausschuß heute eine Richtlinie vorgelegt werden, die den Einfluß von Wirtschaft und Lobbyverbänden zurückdrängen soll. Das Papier sieht wohl aber nur eine Abschaffung " verantwortlicher Mitarbeit" von Schein-Beamten vor, diese hat es aber so auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Es würde sich also wieder einmal überhaupt nichts an diesem Mißstand ändern.

Ich weiß, dass Sie nicht Mitglied des Haushaltsausschusses sind. Trotzdem
geht an Sie meine Fragen,

1)wie Sie und Ihre Fraktion dem Phänomen der Drehtüren in den Ministerien
gegenüber stehen,
2)wie es Ihrer Meinung nach möglich wäre, einen positiven Einfluß auf die
Meinungsbildung des beratenden Gremiums zu nehmen und
3)eine Lösung aussehen könnte, die sowohl unabhängiges, externes
Fachwissen als auch die Interessen der betroffenen Bürger wiederspiegelt.

Außerdem würde mich Ihre persönliche Ansicht darüber interessieren, dass
angeblich gerade im Wirtschaftsministerium keine externen Mitarbeiter an
Entscheidungen beteiligt gewesen sein sollen.

Vielen Dank.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jorra,

Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Seit 2006 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beim Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Transparenz und den Ausschluss von Interessenkollisionen. Die Bundesregierung ignoriert nicht nur seit Jahren das Problem, sondern hat sogar das Parlament in der Vergangenheit wahrheitswidrig unterrichtet. Mal hieß es, alle Mitarbeiter würden von der Bundesregierung bezahlt. Und mal, es gebe eigentlich auch kaum externe Mitarbeiter. Sie würden nicht an Gesetzentwürfen und Verordnungen mitarbeiten. Wie die Expertise des Rechnungshofs jetzt belegt, waren diese Informationen falsch.

Gegen ein echtes Austauschprogramm wäre indes nichts einzuwenden. Vom gegenseitigen Wissenstransfer können beide Seiten profitieren. Aber: Bei zwölf Beschäftigten der Bundesverwaltung, die in der Wirtschaft hospitiert haben, und einigen Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Jahr aus Wirtschaft und Verbänden in der Bundesregierung kann man davon aktuell wohl nicht sprechen.

In unserem Bundestagsantrag (16/8762) ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608762.pdf ) fordern wir jetzt die Bundesregierung auf, die gegenwärtige Praxis zu beenden und die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes schnell umzusetzen.
Wichtigste Punkte sind:
- keine Befassung der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben, die die Interessen der entsendenden Stelle (Unternehmen) tangieren;
- absolute Transparenz gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesregierung, dem Parlament und allen dritten Stellen;
- zeitliche Begrenzung grundsätzlich auf sechs Monate und Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der aufnehmenden Stelle;
- die Beschäftigung muss im Bundeshaushalt ausdrücklich durch Haushaltsvermerke verankert und vom Haushaltsgesetzgeber genehmigt werden.

Aus einem aktuellen Eckpunktepapier der Bundesregierung ergibt sich nun, dass die Bundesregierung gerade dabei ist, eine Verwaltungsvorschrift zu formulieren, die möglicherweise die nötige Transparenz herstellt. Der Bundesrechnungshof und die Grünen haben der Bundesregierung bei diesem Thema offensichtlich Beine gemacht. Aber noch besteht hier kein Anlass zur Entwarnung: Denn positive Absichtserklärungen in Eckpunkten sind das eine, die konkrete Umsetzung in einer Verwaltungsvorschrift das andere. Hier erwarten wir, dass die Bundesregierung der gegenwärtig intransparenten Lobbyistenpraxis in den Ministerien ohne Einschränkung ein Ende bereitet. Wir werden die Vorschrift in diesem Sinne sorgfältig prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe

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