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Antwort von Hartfrid Wolff
FDP
• 30.07.2013

(...) Der Deutsche Bundestag hat deshalb bei der Verabschiedung des Tatbestandes des § 108 e StGB zu Recht ausgeführt: „Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden (§§ 331, 332 StGB). Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. (...)

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FDP
• 30.07.2013

(...) Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung haben wir in dieser Legislaturperiode durch die Reduzierung und den Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen deutliche Erleichterungen gerade auch für Selbständige und Kleinunternehmer erreicht. Weitergehende Regelungen zur Beitragsbemessung waren zwar in der Diskussion, konnten aber insbesondere aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht durchgesetzt werden. (...)

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