Frage an Heidemarie Wright bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Heidemarie Wright
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Frage von Martin D. •

Frage an Heidemarie Wright von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wright,

welche Position beziehen Sie in der aktuellen Kontroverse bzgl. der geplanten Internetsperren? In Ihrer Partei gibt es ja vereinzelt Äußerungen gegen diese Sperre.

Ich würde es begrüßen wenn diese Sperre abgelehnt würde. Dadurch schafft man nur eine Infrastruktur für Zensur, welche wieder Missbrauchsmöglichkeiten birgt. Außerdem erschließt sich mir nicht wie dadurch Kindern geholfen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dosch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dosch,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 17. Juni, in dem Sie Bezug nehmen auf das Gesetz zu Internetsperren. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ist in der letzten Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet worden. Zuvor sind aber im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen worden.

Gerne erläutere ich die Änderungen, um zu zeigen, dass nach zahlreichen direkten Gesprächen in Berlin vor allem den Bedenken der Internet Community in vielen Punkten Rechnung getragen wurde.

Ein wichtiger Punkt ist, dass jetzt ein eigenständiges Gesetz ("Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen") verabschiedet wurde und die Änderung des Telemediengesetzes nicht weiter verfolgt wurde. Mit dem Spezialgesetz ist ausgeschlossen, dass die Löschung oder Sperrung von Seiten auf andere Bereiche übertragen werden kann. Im Telemediengesetz wäre eine Ausweitung auf andere Seiteninhalte möglich gewesen.

Die Forderung der Internet Nutzer "Löschen vor Sperren" wurde in das Gesetz aufgenommen. Nun ist folgendes Verfahren geplant: Zunächst soll eine entsprechende Seite gelöscht werden, sollte das nicht möglich sein, erfolgt die Aufnahme in die vorgesehene Sperrliste. Nutzer, die auf gesperrte Seiten gelangen wollen, werden auf eine Seite mit einem "Stopp"-Schild umgeleitet.

Die Sperrliste wird vom BKA geführt und soll von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet wird, kontrolliert werden. Dieses Gremium kann auch gegen die Sperrung einer Seite stimmen, dann muss die Seite von der Liste heruntergenommen werden.

Verkehrs- und Nutzerdaten dürfen nicht zu Zwecken der Strafverfolgung eingesetzt werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen. Sollte jemand versehentlich über Spammails auf solche Seiten gelangen, muss er keine Strafverfolgung befürchten.

Darüber hinaus ist das Gesetz bis 31. Dezember 2012 befristet und sollte sich erweisen, dass wir mit den jetzt verabschiedeten Maßnahmen nicht weiterkommen, muss das Gesetz wieder außer Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Wright, MdB