Antwort von Heiner von Marschall
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.08.2011

(...) Die Grenze liegt dort, wo Rechte anderer (auch z.B. Ihrer Familie) verletzt werden. Um zwei Extrembeispiele zu nennen: Eine Zwangsheirat verletzt das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, ein sogenannter "Ehrenmord" verletzt das Recht auf körperliche Unverletztheit. (...)

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