Frage an Heinz Lanfermann von Editha K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lanfermann,
anlässlich einer bevorstehenden Ersetzung einer meiner Augenlinsen durch eine künstliche befinde ich mich als gesetzlich Krankenversicherte in folgendem Szenario:
Bei Verwendung einer sogenannten Standard-Linse zahlt die Krankenkasse alles. Entscheidet man sich für eine Linse mit abweichenden optischen Eigenschaften (z.B. verbessertes Kontrastsehen) dann steht im Patienteninformationsblatt der Klinik : "... dürfen wir die OP nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Zuzahlung Ihrerseits für Kosten der höherwertigen Linse ist ebenfalls nicht erlaubt. ...".
Das bedeutet, dass ich alles inklusive OP selbst bezahle und zwar zu einem mehr als doppelt so hohen Satz, als ihn die Krankenkasse bezahlen müsste, wobei der Aufpreis auf die Linse selbst vernachlässigbar klein ist.
Wem will der Gesetzgeber damit nützen/schaden?
Der Krankenkasse scheint es eher peinlich zu sein, sie prüft, ob sie mir einen Teil der Kosten aus Kulanz erstatten möchte. Zweifellos profitiert die Klinik. Für sie bin ich ein Traum-Privatpatient, der alles Geforderte zahlt, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, in Preisverhandlungen zu treten.
Mit freundlichen Güßen
Editha Kuske