Frage an Heinz Lanfermann von Olav G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lanfermann,
wie verhält es sich eigentlich mit der Vorratsdatenspeicherung, bzw. bedenklich finde ich, dass die gewonnenen Verbindungsdaten auch an andere Staaten wie etwa Aserbeidschan, Russland oder die USA weitergegeben werden können, nachdem die Bundesregierung im September 2007 der "Cybercrime-Konvention" beigetreten ist. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, ausländischen Staaten die Kommunikationsdaten selbst zu präventiven Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht zu übermitteln. Und für diese Staaten gilt dann nicht die Speicherfrist von sechs Monaten nehme ich an. Dem Argument, wer nichts zu verbergen habe, habe auch von der Vorratsdatenspeicherung nichts zu befürchten, möchte ich mit einem historischen Beispiel widersprechen: Bei der Volkszählung 1930 wurde auch auf den ersten Blick unverfänglich - die Konfession der Bürger des Deutschen Reiches erfasst. Diese auf IBM-Lochkarten gespeicherten Daten haben dann die Nazis ab 1938 bei der Judenverfolgung genutzt. Dies sollte sich die Bundesregierung auch einmal vor Augen halten.
Mit freundlichen Grüssen
Olav Guntermann
Sehr geehrter Herr Guntermann,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Hinsichtlich der von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Kritik an der Entscheidung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Einführung der Vorratsdatenspeicherung darf ich Sie in der Sache auf meine Antwort an Herrn Sören Zetsche verweisen.
Bitte erlauben Sie mir aber noch einen Hinweis mit Blick auf das von Ihnen verwandte Beispiel. Obwohl ich Ihre Besorgnis in vielerlei Hinsicht teile, so muss jedoch nicht stets aufs Neue gleich der bedeutungsschwerste Vergleich gezogen werden. Ich bin der Überzeugung dass auch im Falle einer abweichenden Schlussfolgerung meine Kollegen im Deutschen Bundestag stets die Verantwortung vor den Besonderheiten der deutschen Geschichte Im Blick haben.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Heinz Lanfermann, MdB