Frage an Heinz Paula bezüglich Recht

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Heinz Paula
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Heinz Paula von Wolfgang G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Paula,

als Internetprogrammierer bin ich sehr besorgt über die Gesetze die in den letzten beiden Legislaturperioden zum Thema Internet eingebracht wurden (Vorratsdatenspeicherung, Internetzensur, Hackerparagraf) und die teilweise vom Bundesverfassungsgericht wieder zurückgenommen worden sind. Sie haben für jedes dieser Gesetze gestimmt.

Warum haben Sie für all diese Gesetze gestimmt?
Haben Sie sich darüber informiert welche Konsequenzen diese Gesetze auf die Generation der "Digital natives" hat bzw. auf die gesamte Gesellschaft?
In manchen Ländern gibt es Bestrebungen einer "Three Strikes" Regelung für Abgeordnete, d.h. Abgeordnete die drei mal für ein Gesetz gestimmt haben, das später als verfassungswiedrig zurückgenommen werden musste, verlieren für sechs Monate das Recht über Gesetze abzustimmen. Wie stehen Sie zu solch einer Regelung?

mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Geiß

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Sehr geehrter Herr Geiß,

die "Three Strikes"-Regelung ist zweifellos interessant, jedoch ist mir der Zusammenhang mit Ihren anderen Fragen nicht ganz klar.

Ihre Sorgen als Internetprogrammierer kann ich nachvollziehen. Versuchen Sie jedoch auch, die Sorgen der Bürger zu verstehen und ernst zu nehmen.

Es geht bei den von Ihnen erwähnten Gesetzen ja nicht darum, die Programmierer zu ärgern, sondern es geht darum, den Bürger vor konkreten Gefahren zu schützen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um ein Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus. Dass es vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist, ändert nichts an der Tatsache, dass hier nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben dies im Übrigen auch so formuliert. Die Telekommunikationsdaten seien „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“ (vgl. tagesschau.de) und ihre Speicherung sei nicht generell auszuschließen.

Ebenso besteht Handlungsbedarf beim Schutz des Bürgers vor Kindesmissbrauch über das Internet. Es muss möglich sein, entsprechende Internetseiten schnell und wirksam aus dem Verkehr zu ziehen.

Auch das Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), das Sie als „Hackerparagraph“ karikieren, entspringt der Notwendigkeit, einen Handlungsrahmen zum Schutze des Bürgers zu schaffen.

Die Kritik an verschiedenen Aspekten innerhalb dieser Gesetze ändert nichts an dem grundsätzlichen Bedarf an entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zum Schutze der Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Heinz Paula