Frage an Helge Lindh bezüglich Recht

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Helge Lindh
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Frage von Daniel H. •

Frage an Helge Lindh von Daniel H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lindh,

im Koalitionsvertrag 2018 vom 12. März 2018 ist auf Seite 34 die Aussage enthalten, dass der Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung geöffnet werden soll.

Im Zwischenbilanz-Papier der Koalition vom 5. November 2019 ("Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung") wird das Thema nun nach meinem Eindruck an keiner Stelle mehr erwähnt, weder als Aktivposten (schon erledigt) noch als Passivposten (noch zu erledigen).

In der Bundestags-Drucksache 19/11916 (Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen) vom 24. Juli 2019 hat die Bundesregierung auf die Frage 28, die genau die angesprochene Thematik zum Inhalt hatte, geantwortet, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrages schon durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (2. BLVÄndV) vom 15. August 2016 - die bereits vor (!) Abschluss des Koalitionsvertrages in Kraft trat - erfolgt sei.

Daher nun meine beiden Fragen:

Teilen Sie die Auffassung der Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 enthaltene politische Absichtserklärung bereits durch eine im Jahr 2016 erfolgte Änderung der Bundeslaufbahnverordnung abschließend erfüllt wurde?

Wenn ja, warum wurde dieser Erfolg dann nicht in das Zwischenbilanz-Papier der Koalition aufgenommen?

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Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage und die umfassenden Verweise. Tatsächlich wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung bereits in einigen Berufsgruppen die Rechtslage dahingehend geändert, dass in bestimmten Berufsgruppen eine entsprechende Berufserfahrung oder Promotion die nötige Qualifizierung für den höheren Dienst ersetzt (§ 23 Abs. 4 BLV). Die Änderung umfasst jedoch nicht den nicht-technischen Verwaltungsdienst, also z.B. den gesamten allgemeinen Verwaltungsbereich. Aus unser Sicht ein Grund für weitere Nachbesserungen.
Die Forderung war bereits im vorherigen Koalitionsvertrag enthalten und wurde aus Sicht des Bundesinnenministeriums mit der 2. BLVÄndVO umgesetzt. Mit § 23 Abs. 4 BLV wurde die Möglichkeit der Zulassung zu den dort genannten Laufbahnen eröffnet. Für uns ist die Frage weiterer Umsetzungsmöglichkeiten dieser Forderung des Koalitionsvertrages - wie zum Beispiel für den nicht-technischen Verwaltungsdienst - allerdings noch nicht abschließend geklärt und wir werden die Gespräche zwischen Bildungs- und Innenpolitikern erneut aufnehmen.
Nicht jeder Punkt des Koalitionsvertrags hat in der Halbzeitbilanz Berücksichtigung gefunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Vereinbarungen hinfällig wären. Den Autoren war es von vorrangigem Interesse, die Bilanz einigermaßen übersichtlich und lesbar zu gestalten. Dafür bitte ich um Verständnis.
Für weitere Rückfragen und Hinweise zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung. Gerne erreichen Sie mein Büro unter helge.lindh@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Lindh, MdB

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