Frage von Morten R. • 07.03.2016 Sehr geehrte Frau Sommer, seit 2015 müssen AG 8€50 Mindestlohn zahlen. Als Unterhaltspflichtiger Vater 3-er Kinder hat sich für mich dadurch absolut nichts geändert, außer die Höhe meiner Unterhaltszahlungen. Antwort ausstehend von Helin Evrim Sommer DIE LINKE Berlin 2011 - 2016Finanzen Teilen