Frage an Helmut Brunner bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Helmut Brunner
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Frage von Robert V. •

Frage an Helmut Brunner von Robert V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

wieviele haupt und nebenerwerbslandwirte in der milchproduktion gibt es in Bayern ?
warum gibt es einen grundbeitrag in der landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft derfür alle gleich ist egal wie groß der betrieb ist und zugleich bei größeren tierbeständen und hektarzahl der berechnungsfaktor fällt ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vogg,

zu Ihrer Anfrage an Herrn Staatsminister Helmut Brunner über das Internet-
Portal http://www.abgeordnetenwatch.de kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Milchviehbetriebe in Bayern
Nach der letzten Agrarstrukturerhebung im Jahr 2007 gab es 35.356 Haupterwerbs- und 11.139 Nebenerwerbsbetriebe mit Milchkuhhaltung in Bayern. Aktuellere Zahlen liegen erst nach der Landwirtschaftszählung 2010 vor.

2. Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)
Die Beiträge zur LBG werden durch Satzung von der Vertreterver- sammlung als Selbstverwaltungsorgan festgelegt. Der Grundbeitrag muss die Verwaltungskosten, das Grundrisiko und auch die Präventionsaufwendungen abdecken, die unabhängig von der Betriebsgröße sind.
Zusätzlich zum Grundbeitrag gibt es den sog. Flächenwert als Be- rechnungsgrundlage. Da beispielsweise die Bewirtschaftung einer doppelt so großen Fläche nicht einem doppelt so großen Arbeitsaufwand entspricht, (z. B. geringere Vorbereitungszeiten für Maschineneinsatz) wird ab 10 ha bewirtschafteter Fläche (ohne Forst) ein Nachlass gewährt (Flächendegressionsregelung).

Für die Zukunft hat der Gesetzgeber als Reaktion auf eine Forderung aus dem Berufsstand eine risikogerechtere Beitragsgestaltung eingeführt. Seit 2009 kommt deshalb der Arbeitsbedarf (zum Beispiel für die Tierhaltung) als zusätzliche Komponente für die Beitragsberechnung hinzu - und zwar mit zunehmender Bedeutung. Damit wird der tatsächliche betriebliche Ablauf im Beitrag abgebildet und das damit verbundene Unfallrisiko berücksichtigt.
Begonnen wird mit einem Verhältnis von 50 zu 50 Prozent. 50 Prozent des Beitrages wird wie bisher mit dem Flächenwert, 50 Prozent wird nach dem Arbeitsbedarf berechnet. In den Folgejahren erhöht sich der Anteil des Arbeitsbedarfs bis zum Jahr 2014 jährlich um 5 Prozent, der Flächenwertmaßstab reduziert sich entsprechend. Ab dem Jahr 2015 gilt dann ein Berechnungsanteil von 80 Prozent nach dem Arbeitsbedarf und 20 Prozent nach dem Flächenwert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helmut Brunner
Staatsminister