Frage an Herbert Frankenhauser bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Herbert Frankenhauser
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Frage an Herbert Frankenhauser von Thomas N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 07.07.2009 zum Thema Pendlerpauschale gelesen. Mir stellt sich hierbei eine Frage:

Wie begründen Sie die Absetzbarkeit der Fahrtkosten für Pendler?

Ich selbst habe meine Arbeitsstelle in München und wohne auch in München. Ich fahre mit dem MVV ca. 30 Minuten zur Arbeit (Bus + U-Bahn + Fußweg). Ich erhalte keinerlei steuerliche Vergünstigungen, bezahle jedoch die erhöhten Kosten für Wohnraum in München. Aus steuerlichen Gründen würde es sich für mich rentieren aus München ins Umland (z.B. Rosenheim) zu ziehen. Ich würde behaupten, dass Pendler insgesamt die gleichen Kosten für Wohnraum + Arbeitsweg haben wie Stadtbewohner. In München kann die Belastung der Pendler sogar geringer sein. Für mich erschliesst sich nicht, warum Pendler einseitig subventioniert werden.

Wieso werden Pendler also steuerlich bevorzugt?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Nickolaus

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CSU

Sehr geehrter Herr Nickolaus,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch vom 16. Juli 2009 zum Thema Pendlerpauschale. Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass die Pauschale allen Pendlern zusteht, egal mit welchem Verkehrsmittel sie zu ihrer Arbeitsstätte gelangen. Ausschlaggebend ist nur die Entfernung, die sie zurücklegen müssen. Die Bundesregierung hatte zur Haushaltskonsolidierung die grundlegende Ausrichtung der Pendlerpauschale geändert, so dass eine steuerliche Absetzbarkeit mit dem Beginn des Jahres 2007 nur noch in wenigen Fällen möglich war. Diese Änderung hat im Dezember letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Die Abschaffung des Werbungskostenabzugs für die Fahrtkosten von und zu der Arbeitsstätte stellt eine unzulässige Benachteiligung von Steuerzahlern dar. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Bis zu einer gesetzeskonformen Neuregelung gilt nunmehr wieder die herkömmliche Pendlerpauschale von vor der Gesetzesänderung.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgt, dass es sich nicht um eine Subvention handelt, sondern um Werbungskosten, da entstehende Kosten für den Weg zur Arbeit häufig nicht vermeidbar sind, ohne dass das Arbeitsverhältnis gefährdet wäre. Gleichzeitig schaffen staatliche Institutionen immer mehr Voraussetzungen, die von den Bürgern eine immer größere Flexibilität fordern. So verlangen die Agenturen für Arbeit größere Ortsunabhängigkeit bei der Wahl des Arbeitsortes und es ist auch ein Stück Lebenswirklichkeit, dass die Bürger häufiger ihren Arbeitsort wechseln, als früher.
Daher sehe ich die Pendlerpauschale derzeitig als geeignetes Mittel an, Bürger bei ihrem Weg zur Arbeit zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB