Frage an Herbert Frankenhauser von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
bis zum Jahresende muss es eine Neuregelung für die ARGEn geben. Die jetzige Regelung, kommunale und Bundesleistungen aus einer Hand, hat sich für die Hilfesuchenden positiv und alltagstauglich entwickelt. Die Mitarbeiter von der Kommune und von der Bundesanstalt haben sich gut eingearbeitet und lösen die vilen Problemfälle nunmehr einvernehmlich und zügig. Nun stehen verschiedene Modelle der "neuen ARGEn" im Raum. Grundgesetzänderung, München als Optionskommune und die getrennte Bearbeitung der Anträge. Welche Entwicklung werden Sie unterstützen und welche Entwicklung wird zu erwarten sein.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
MIchael Sturm
Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihre Frage zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung für Arbeitssuchende bei Abgeordnetenwatch vom 26. April 2010.
Die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat uns alle intensiv beschäftigt. Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hat, bemühen wir uns um eine bürgerfreundliche, verlässliche und erfolgsorientierte Organisationsstruktur.
Jetzt haben wir einen breiten politischen Konsens, der von Bund und Ländern getragen wird. Grundlage sind die Ergebnisse der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der Vertreter unserer Fraktionen, sowie der Länder zusammengewirkt haben. Dabei haben alle Beteiligten mit großem Verantwortungsbewusstsein dazu beigetragen, eine tragfähige und sinnvolle Lösung zu ermöglichen.
Auf der Grundlage dieses Kompromisses hat das Bundeskabinett am 31. März 2010 den Gesetzentwurf zu der notwendigen Verfassungsänderung beschlossen. Heute hat das Bundeskabinett mit dem „Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ die einfachgesetzlichen Regelungen und den Verordnungsentwurf zur Auswahl zusätzlicher Optionskommunen auf den Weg gebracht.
Damit ist die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand auch für die Zukunft gesichert und kann weiter verbessert werden. Wir werden die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen in Jobcentern ebenso wie die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen verfassungsrechtlich absichern. Für die Aufgabenwahrnehmung in Jobcentern oder durch Optionskommunen soll ein Regel-Ausnahmeverhältnis gelten. Mindestens drei Viertel der Grundsicherungsstellen werden Jobcenter sein, bis zu einem Viertel Optionskommunen. Durch diese Regelung wollen wir langfristig tragfähige Strukturen schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird es nicht mehr geben, stattdessen können die Kommunen dort entscheiden, ob sie künftig das Jobcenter ganz allein oder mit der Bundesagentur zusammen betreiben wollen. Zusätzlich zu den bestehenden 69 Optionskommunen wird es bis zu 41 weiteren Kommunen ermöglicht, die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Optionskommune wahrzunehmen. Ob München eine Optionskommune wird, liegt daher in der Hand der Landesregierung.
Ich unterstütze die Reform in der jetzigen Fassung, da sie Rechtssicherheit gibt und das eingespielte System aus Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen in den Jobcentern nicht geändert wird. Ziel der Reform ist es, mehr Menschen schneller und unkomplizierter wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB