Frage an Herbert Frankenhauser bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Herbert Frankenhauser
CSU
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Frage von Holze A. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Holze A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

zuererst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr 2012.
Ich habe eine Frage zur "Rente 67", nach den neuen Bestimmungen muss ich bis zum 66.plus 10 Monate arbeiten, ich bin Jahrgang 1956, es gibt aber zusätzlich die Regelung, das man mit 65 Jahren und 45 Arbeitsjahre abschlagsfrei in Rente gehen kann. Prima, aber ich werde meine 45 Arbeitjahre bereits mit dem Erreichen meines 62. Lebensjahr erreichen, wenn alles gut geht.t.
Ich finde , mit 45 Arbeitsjahren habe ich genug gearbeitet, werde aber bestraft, wenn ich dann in Rente gehe, da ich dann erst 62 Jahre alt bin
Dies ist einge große Ungerechtigkeit, es sollte auch möglich sein nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichem Gruß
Anna Holze

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Holze,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur „Rente mit 67“.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein soll, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet worden sind.

Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf zur "Rente mit 67" eine Sonderregelung für Versicherte mit langjähriger Beitragszahlung vor. Ab diesem Jahr wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre in Monatsschritten angehoben. Im Jahr 2029 soll die Altersgrenze 67 Jahre maßgebend sein. Hiervon werden in vollem Umfang die Jahrgänge 1964 und jünger betroffen sein. Allerdings können Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Konsequent wäre es meiner Meinung nach, wenn der Gesetzgeber hier allein auf die 45 Pflichtbeitragsjahre abstellen würde und keine Altersdeckelung von 65 Jahren vornehmen würde.

Schließlich hat eine längere Erwerbsphase im geltenden Recht bereits Bedeutung für die Rentenhöhe und für die Möglichkeit, vorzeitig mit 63 Jahren als langjährig Versicherter - dann allerdings mit Abschlägen - in Rente gehen zu können.

Ich finde es richtig, nach Ablauf der 45 Pflichtbeitragsjahre auch schon früher und ohne Abschläge in Rente gehen zu dürfen, dafür gibt es aber derzeit keine parlamentarische Mehrheit.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB