Frage an Herbert Frankenhauser von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
vielen Dank für Ihre Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/herbert_frankenhauser-575-37567--f352178.html#q352178
Ich kann die von Ihnen erwähnte Regelung hinsichtlich der Entbehrlichkeit der Anzeige von Geschäftsführertätigkeiten, die ausschließlich das eigene Vermögen betreffen in den Verhaltensregeln nicht finden.
Könnten Sie mir bitte helfen, zu verstehen, wo ich diese Regelung finde?
Vielen Dank
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
hinsichtlich Ihrer Nachfrage zu den veröffentlichungspflichtigen Geschäftsführertätigkeiten bei Abgeordneten verweise ich Sie auf Satz 4 Abschnitt 4 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Dezember 2005 (BGBI. 2006 I S. 10), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. November 2010 (BGBI. I S. 1614).
Hiernach ist die Verwaltung eigenen Vermögens keine Berufstätigkeit oder entgeltliche Tätigkeit im Sinne der Verhaltensregeln.
Mit Freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB