Frage an Herbert Frankenhauser bezüglich Gesundheit

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Herbert Frankenhauser
CSU
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Frage an Herbert Frankenhauser von Jonas G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrterHerr Frankenhauser,

aufgrund des Organspendeskandals interessiert mich, wie Sie und Ihre Partei die Systematik im Bundesgebiet verbessern wollen oder was diesbezüglich bereits beschlossen wurde.
Ich möchte die Meinungen der einzelnen Parteien in einem Schulreferat zusammenstellen und würde mich daher über eine kurzfristige Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Gabi

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gabi,

die aktuelle Diskussion über die vermeintliche Bevorzugung von Privatpatienten bei der Organspende trifft ein sehr sensibles Thema, bei dem keinesfalls mit unbestätigten Zahlen spekuliert werden darf. Es ist fraglich, ob die Kritik auf einer seriösen und nachvollziehbaren Datenerhebung beruht. Eine tatsächliche Bevorzugung von Privatpatienten kann bisher nicht nachgewiesen werden und ist unwahrscheinlich.

Die Vergabe ist durch den Gesetzgeber eindeutig und unmissverständlich geklärt. Anfang November wird das neue Transplantationsgesetz in Kraft treten:

Für Organspenden soll künftig die sogenannte Entscheidungslösung gelten. Danach werden Bürger von ihren Krankenkassen regelmäßig über das Thema informiert und mit der Frage konfrontiert, ob sie selbst zu Organspenden bereit wären. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen – zum Beispiel Reisepass oder Führerschein – Informationen zur Organspende ausgeben. Die Bürger sind allerdings nicht gezwungen, sich auf ein Ja oder Nein festzulegen. Haben sie sich nicht eindeutig geäußert, können die Angehörigen nach dem Tod des potenziellen Spenders über eine Organentnahme entscheiden.

Bislang galt in Deutschland die Zustimmungslösung. Danach ist nur derjenige Organspender, der einen Spenderausweis trägt. Gleichwohl ist es möglich, dass Menschen ohne Spenderausweis nach ihrem Tod Organe entnommen werden, wenn die Angehörigen zustimmen.

Bis zum Inkrafttreten müssen sämtliche Vorwürfe geprüft und die Ergebnisse offen diskutiert werden. Manipulationen bei der Vergabe sind ethisch und moralisch inakzeptabel und strafbar. In diesem Falle muss rasch durchgegriffen werden, damit das Vertrauen in das System nicht dauerhaft geschädigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Herbert Frankenhauser