Frage an Hermann Färber bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Hermann Färber
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Frage von Michael v. •

Frage an Hermann Färber von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Schon in geringen Mengen schädigen Glyphosat und »Roundup« die menschlichen Embryonal- und Plazentazellen sowie die DNA von Menschen und Tieren. In menschlichen Zellen kann »Roundup« innerhalb von 24 Stunden zum vollständigen Zelltod führen. Nachweislich tödlich ist »Roundup« vor allem auch für Amphibien. Zudem bestehen bei Menschen und Tieren Zusammenhänge zwischen Glyphosat und Fehlbildungen/-geburten. Darüber hinaus wird ein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs hergestellt, ebenso zu Depressionen, Herzinfarkten und Unfruchtbarkeit (https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/glyphosat-auswirkungen). Weshalb wird ein derart schädliches Mittel nicht endlich auf politischem Weg sofort aus dem Verkehr gezogen – steht wirtschaftlicher Profit über der Gesundheit der Bürger?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre Frage zu Glyphosat und einem möglichen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs.
Als Beleg verweisen Sie dabei auf einen Link der Albert-Schweitzer-Stiftung.

Die „Albert-Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ wie sie korrekt heißt, ist allerdings kein unabhängiges Labor oder Wissenschaftsgremium, das eigene Studien zu Glyphosat erstellt hat, sondern eine Stiftung, die sich in erster Linie durch Kampagnen für mehr Tierwohl einsetzt und unter anderem auf ihrer Homepage lediglich Artikel zu landwirtschaftlichen Themen veröffentlicht, darunter auch den von Ihnen verlinkten Aufsatz aus dem Jahr 2013 „Glyphosat: Auswirkungen auf die Natur.“

Ich habe diesen Beitrag gelesen und bin auch den darin zitierten Studien gefolgt, die wiederum auf die homepage der Online-Zeitschrift „entropy“ verweisen, eine internationale und interdisziplinäre Zeitschrift für Entropie- und Informationsstudien, die „Übersichten, regelmäßige Forschungsarbeiten und kurze Notizen“ veröffentlicht, mit dem Ziel, „Wissenschaftler zu ermutigen, ihre theoretischen und experimentellen Details so weit wie möglich zu veröffentlichen.“

Bei der Arbeit von Anthony Samsel und Stephanie Seneff „Glyphosate’s Suppression of Cytochrome P450 Enzymes and Amino Acid Biosynthesis by the Gut Microbiome: Pathways to Modern Diseases“, weisen die Herausgeber von „entropy“ selbst daraufhin, dass sie auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verzerrung der Meinungen und einer Verzerrung bei der Auswahl der in diesem Artikel verwendeten Bezugsquellen aufmerksam gemacht wurden.

Die von Ihnen angeführten „wissenschaftlichen Belege“ erscheinen mir daher recht zweifelhaft.

Davon abgesehen, sind aber grundsätzlich die von Ihnen angesprochenen Themen der gesundheitlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln für den vorsorgenden Verbraucherschutz von großer Bedeutung.

Deswegen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sämtliche relevanten toxikologischen Fragestellungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel geprüft werden. Darüber hinaus wurde weiterhin detailliert bestimmt, mit welchen wissenschaftlichen Methoden die Durchführung der Prüfungen sowie deren Auswertung zu erfolgen hat.

All diese Informationen werden dann von den zuständigen Behörden in der EU und Deutschland nach strengen Kriterien geprüft und abschließend bewertet. Nur wenn ein Pflanzenschutzmittel kein unvertretbares Risiko für Mensch und Umwelt darstellt, darf eine Zulassung überhaupt erfolgen. Darüber hinaus werden die Zulassungen regelmäßig überprüft, und bei neuen Erkenntnissen kann die Zulassungsbehörde auch Zulassungen widerrufen.

Glyphosat ist nach einer solchen Prüfung im November 2017 erneut zugelassen worden. Die entsprechenden Prüfungsberichte sind öffentlich und können eingesehen werden. Anbei leite ich Ihnen den Link zum Risiko-Bewertungsbericht (RAR) und Addendum, also ein Nachtrag, zur IARC-Monografie zum Wirkstoff Glyphosat weiter. Er steht auf der Seite der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), im Register of Questions der EFSA. Dort kann die öffentlich zugängliche Version des RAR zu Glyphosat heruntergeladen werden. (Siehe dort unter "Documents" File: "4302add_public.pdf" / 4322 Seiten, ca. 51.4MB)

http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/outputLoader?output=ON-4302

Zur Bewertung der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat, ist weiterhin zu sagen, dass die IARC die regulatorisch geforderten Daten der Hersteller nicht berücksichtigte, die Studien anders interpretierte und nicht allein den Wirkstoff Glyphosat begutachtete, sondern auch Glyphosat-Produkte mit weiteren Zutaten und Beistoffen, die aber in Europa gar nicht zugelassen sind und deshalb in Deutschland auch nicht zum Einsatz kommen.

Ich leite Ihnen außerdem die Verlinkung zu zwei Artikeln der Nachrichtenagentur Reuters weiter, die sich mit der Bewertung der Krebsforschungsagentur IARC auseinandersetzen:

Der erste Artikel beschäftigt sich mit der unsachgemäßen Einschätzung der IARC in 2015 über die Wahrscheinlichkeit krebserregender Wirkung von Glyphosat aufgrund fehlender Daten. Der Artikel bezieht sich auf den Umstand, dass den Mitgliedern der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) bei ihrer Bewertung von Glyphosat im Jahr 2015 eine wesentliche Studie nicht bekannt war, die der zuständige Studienleiter des IARC-Teams, Aaron Blair, nicht vorgelegt hatte.
Den Artikel verfasste die englische Korrespondentin Kate Kelland, von der Nachrichtenagentur Reuters. Der Original-Artikel, „Cancer agency left in the dark over glyphosate evidence“, erschien am 14. Juni 2017 und ist hier abrufbar:
http://www.reuters.com/investigates/special-report/glyphosate-cancer-data/

Der zweite Artikel der Nachrichtenagentur Reuters berichtet über die Streichung des Befundes „nicht krebserregend“ aus dem Glyphosat-Prüfungsbericht durch die Krebsforschungsagentur IARC. In diesem wird der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) vorgehalten, sie habe in ihrem Prüfungsbericht zu Glyphosat 10 Änderungen vorgenommen und in jedem dieser Fälle einen negativen Befund zu krebserregenden Eigenschaften von Glyphosat entweder gestrichen oder durch einen neutralen oder positiven Befund ersetzt und sie sei ausschließlich auf diese Weise zu ihrer Einschätzung „wahrscheinlich krebserregend“ gekommen.

Der Artikel erschien am 19. Oktober 2017 und ist hier abrufbar:
https://www.reuters.com/investigates/special-report/who-iarc-glyphosate/

Darüber hinaus gibt es jedoch einen umfangreichen Bestand an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Glyphosat und glyphosat-basierten Herbiziden. Darunter sind mehr als 800 Studien, die im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren bei der EPA in den USA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderen Regulierungsbehörden eingereicht wurden und die bestätigen, dass die Produkte bei sachgemäßer Verwendung sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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