Frage an Hermann Gröhe bezüglich Wirtschaft

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Hermann Gröhe
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Frage von BLue U. •

Frage an Hermann Gröhe von BLue U. bezüglich Wirtschaft

Wie ist Ihre Meinung zum Thema Softwarepatente?

Software ist ja ein ähnliches Medium wie Texte und eine komplexe Software ist durchaus mit einem großen Roman zu vergleichen.

Bisher sind Patente auf Software in Deutschland ja nicht möglich. Das Gesetz (BGH) sieht das Urhebrrecht für aussreichend an.

Die Großkonzene möchten aber gerne Software umfassen patentieren können (wie in den USA).

Der Mittelstand hingegen befürchte starke Nachteile, u.a. da er sich den dann notwendigen juristischen Aparat nicht leisten kann. Softwarepatente könnten demnach einseitig Großkonzernen nutzen, aber im Mittelstand Arbeitsplätze gefährden.

Welche Linie soll Deutschland Ihrer Meinung nach verfolgen und wie soll diese auch EU-weit durchgesetzt werden?

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Das Europäische Parlament hat Anfang Juli die Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" abgelehnt, die mit den Stimmen der Bundesregierung im EU-Ministerrat verabschiedet worden war. Anders als die Bundesregierung hat das Europäische Parlament die Interessen der mittelständischen Software-Wirtschaft in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gerückt und sich damit die Kritik des Deutschen Bundestages an Teilen des Richtlinienentwurfs zu eigen gemacht. Gerade die deutsche Software-Branche ist mittelständisch geprägt und hatte nicht gänzlich unberechtigte Sorgen, dass die nunmehr gescheiterte Richtlinie die Patentierung von Software erleichtern und damit ihre Wettbewerbsposition gegenüber großen Software-Unternehmen hätte schwächen können. Obwohl die zuletzt vorliegende Entwurfsfassung einer Reihe von Bedenken Rechnung getragen hatte, hat es der EU-Rat nicht vermocht, die Sorgen vor einer zu weitgehenden Patentierbarkeit von Software zu entkräften. Eine grundsätzlich begrüßenswerte Harmonisierung der Rechtslage innerhalb der Europäischen Union darf aber keinesfalls um jeden Preis erfolgen. Oberste Prämisse des europäischen Patentwesens muss der Schutz der Innovation in einem offenen Wettbewerb sein. Mögliche Softwarepatente dürfen nicht zu einer Stärkung marktbeherrschender Unternehmen zu Lasten kleiner, innovativer Firmen führen. So würde jeder Wettbewerb verhindert statt gefördert. Unzweifelhaft aber muss es die Möglichkeit der Patentierung für wirkliche computerimplementierte Erfindungen geben. Letztlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technisches Problems patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert. Ob es zu einem erneuten Richtlinienentwurf über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" kommen wird, bleibt abzwarten. Derzeit scheinen alle Beteiligte mit der jetzigen Situation ohne Richtlinie gut leben zu können.
Ihr
Hermann Gröhe

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