Frage an Hermann Imhof bezüglich Jugend

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Hermann Imhof
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Frage von Florian W. •

Frage an Hermann Imhof von Florian W. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Imhof,

ich hätte eine Frage zur Kinderbetreuung.

Überall, in den Medien, von den Politikern etc., wird von Kinderkrippen und Kindergärten für 0-6 Jährige gesprochen. Aber wie die Kinderbetreuung danach aussieht, darüber redet niemand!

Bis ca. zur 5. Klasse brauchen diese auch noch eine Betreuung nachmittags, wenn die Eltern arbeiten müssen. In Nürnberg-Zabo gibt es nicht so viel Auswahl an Kinderhorten, diese Plätze sind nach Angabe von anderen Eltern schnell belegt. Dazu kommt noch das fast alle Kinderhorte, bis auf einen, in den Schulferien geschlossen sind. Als Arbeitnehmer hat man aber nur maximal 30 Urlaubstage und diese reichen nicht für die ganzen Schulferien. Was sollen dann die Eltern machen?
Inwiefern strebt die CSU hier eine Verbesserung an? Ich bitte Sie um eine konkrete Auflistung, der bisherigen Aktivitäten der Staatsregierung hierzu (und nicht nur um allgemeine Bemühungen).

Falls die Staatsregierung dazu noch garnichts geplant hat, können Sie ruhig ehrlich sein. Alles allgemeine darumgerede, würde meine Einstellung gegenüber Ihrer Partei nur verschlechtern. Ich nehme bisher an, dass der Ausbau der Kinderhorte verschlafen wurde.

Ich hoffe, ich verschrecke Sie nicht mit meiner direkten Art. Ich danke Ihnen für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

F. Weigel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weigel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.
 
In Bayern sind grundsätzlich die Kommunen für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots verantwortlich (in Ihrem Fall also das Jugendamt der Stadt Nürnberg). Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in den Ferien.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen hierbei im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in hohem Maße. Das Fördersystem des BayKiBiG ist nach seiner generellen Ausgestaltung darauf angelegt, eine möglichst durchgängige und bedarfsgerechte Betreuung während des gesamten Jahres zu gewährleisten. So ist die Zahl der förderunschädlich möglichen Schließtage einer Kindertageseinrichtung auf 30 Tage im Jahr begrenzt. Lediglich für den Fall, dass Schließtage zur Fortbildung genutzt werden, ist eine Erhöhung der förderunschädlichen Schließtage auf 35 Tage im Jahr möglich. Beide Vorgaben tragen dazu bei, den Kommunen die Bereitstellung eines durchgängigen Betreuungsangebots zu ermöglichen und somit für alle Kinder in Bayern eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung während des gesamten Jahres sicherzustellen.
 
Nachdem das Schuljahr offiziell bereits am 1. August beginnt, kommt grundsätzlich als Betreuungsalternative die Schulkinderbetreuung in Betracht. Der Freistaat Bayern wird die gebundenen und offenen Ganztagsangebote sowie die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2013/14 weiter ausbauen. Es ist das Ziel des Bayerischen Kultusministeriums, den Eltern mit ihren Kindern eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Ganztagsangeboten anbieten zu können. Die Eltern müssen dabei die Wahlfreiheit haben, ob ihre Kinder eine Ganztagsschule besuchen oder nicht. Im Schuljahr 2013/2014 wird es an rund 83 Prozent der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ein schulisches Ganztagsangebot geben.

Im Februar 2009 hatte die bayerische Staatsregierung die Kommunen zu einem Bildungsgipfel eingeladen. Als ein Ergebnis hatte der Freistaat bereits zum Schuljahr 2009/10 an staatlichen Schulen neben der Trägerschaft der gebundenen auch die Trägerschaft der offenen Ganztagsangebote übernommen. Bayern stellt eine angemessene Ausstattung an Personal und Sachkosten sicher. Im Gegenzug haben die Kommunen den zusätzlichen Sachaufwand der Ganztagsschulen übernommen und beteiligen sich an allen offenen und gebundenen Ganztagsschulen mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR je Ganztagsklasse oder -gruppe pro Schuljahr. Die Eltern wurden durch die Übereinkunft zwischen Staat und Kommunen von eigenen Beiträgen zur pädagogischen Arbeit grundsätzlich befreit.

Eines der Ziele der CSU-Landtagsfraktion für die kommende Legislaturperiode ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Bayern weiter zu verbessern. Das war einer unserer Beschlüsse auf der diesjährigen Klausurtagung in Wildbad Kreuth.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Imhof