Frage an Hermann Otto Solms bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hermann Otto Solms
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Frage von Theodor M. •

Frage an Hermann Otto Solms von Theodor M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Solms,

wie ist das nun mit der BRD, ist diese souverän und stellt das Grundgesetz eine Verfassung dar. Denn nach meiner Auffassung muß eine Verfassung in freier Selbstbestimmung vom Volk gewählt werden, das ist aber 1949 nicht geschehen, das war der parlamentarische Rat. Ein weiterer Fakt ist das das Grundgesetz geändert wurde und in der ursprünglichen Fassung stand, das dieses Grundgesetz nach der Vollendung und Einheit Deutschlands aufhört zu existieren weil das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung wählt. Wie jetzt, da bin ich nun schwer irritiert, ich hoffe Sie können mir helfen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de.

Der Parlamentarische Rat bestand aus Abgeordneten der Bundesländer, die mit der Ausarbeitung einer gemeinsamen Verfassung für die westlichen Besatzungszonen beauftragt waren. Er beschloss den Text des Grundgesetzes, der sodann von den Alliierten genehmigt wurde. Um den Verfassungstext zu legitimieren, mussten nun noch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der deutschen Länder, in denen die Verfassung gelten sollte, stellvertretend für das Volk dem Text zustimmen. Da einzig Bayern gegen den Verfassungstext stimmte, erhielt der Text die erforderliche Mehrheit und konnte als "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" in Kraft treten. Die Bezeichnung "Grundgesetz" statt "Verfassung" erfolgte, um den provisorischen Charakter dieser Ordnung zu kennzeichnen - die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teile war erklärtes Ziel.
Artikel 146 GG bestimmt, dass das Grundgesetz nicht einfach so aufhört zu existieren, sondern bis zu dem Tage gültig ist, an dem es durch eine andere Verfassung ersetzt wird. Bei der Wiedervereinigung stellte sich die Frage: Sollte man den schnelleren und begründeten Weg eines Beitritts Ostdeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG begehen oder eine vollkommen neue Verfassung erarbeiten? Man entschied sich, das Grundgesetz für ganz Deutschland als Konstante in der Zeit dieses großen Umbruchs und Neubeginns beizubehalten und wählte damit einen Beitritt über Artikel 23 GG. Das Grundgesetz hatte sich als Verfassung bewährt und etabliert. Die Legitimierung erfolgte auch hier indirekt über die Volksvertreter. Die Bürger erteilten ihre Zustimmung durch konkrete Handlungen, nämlich indem sie an Wahlen nach den Bestimmungen des Grundgesetzes teilnahmen. Diese Vorgehensweise ist auch allgemein anerkannt.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist damit eine demokratisch legitimierte Verfassung und ist für das gesamte deutsche Volk in den heutigen Grenzen Deutschlands gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Otto Solms

p.s.: Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie auf meiner Homepage www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen".