Frage an Hildrun Siegrist bezüglich Umwelt

Hildrun Siegrist
SPD
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Frage von Annerose L. •

Frage an Hildrun Siegrist von Annerose L. bezüglich Umwelt

1.Wie ist Ihre Meinung zum Thema:
Erneuerbare Energien/Windkraft und Solaranlagen?

2.Wie ist Ihre Meinung zum Thema: Europäischen Strukturförderprogramme-Ziel I Gebiete alt-nach einer Überarbeitung und Neueinschätzung bis 2013 weiterzuführen?

MfG
Annerose Lehmann-Aulich

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lehmann-Aulich,

herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Gern beantworte ich Ihre Fragen auch anhand beigefügter Pressmitteilungen:

1.Wie ist Ihre Meinung zum Thema:
Erneuerbare Energien/Windkraft und Solaranlagen?

SPD-Landtagsfraktion:
Unser Ziel ist eine nachhaltige Energieversorgung durch einen Energiemix von Erneuerbaren Energien

Mainz, den 11.03.2005

Großen Anklang bei Organisationen, Fachverbänden, Vertreterinnen und Vertretern von Energieversorgungsunternehmen fand die Anhörung der SPD-Landtagsfraktion zum Thema "Energieregion Rheinland-Pfalz - Chancen und Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien im Rahmen eines Energiemixes".

Margit Mohr und Norbert Stretz: "Mit dieser Anhörung wollten wir verdeutlichen, dass eine zukunftsorientierte Energiepolitik auf den Ausbau und die Entwicklung von nachhaltigen und umweltschonenden Energienutzungskonzepten setzt und regionale Wertschöpfung betont. Derzeit basiert die Energieerzeugung in Deutschland größtenteils auf begrenzt verfügbaren, fossilen Energieträgern. Zum Schutz des Klimas und der Ökosysteme müssen Emissionen vermieden werden. Dazu brauchen wir den erneuerbaren Energien Aufschwung."

Übereinstimmend wurde festgestellt, dass ein Energiekonzept der Zukunft auf einen ausgewogenen Energiemix aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme setzt. Dabei sollen weder einzelne Energieträger noch -technologien bevorzugt werden. Mit dem zielgerichteten Ausbau und der Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien ist in gleichem Maße die Reduzierung fossiler Energieträger verbunden.

Dabei geht es um eine ganzheitliche Betrachtung, die neben den ökologischen auch ökonomische Aspekte berücksichtigt. Vor allem geht es auch um die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Mohr und Stretz: "Diese Anhörung hat gezeigt, dass eine zukunftsfähige Energiepolitik dem Gebot der Nachhaltigkeit Rechnung tragen muss. Dazu gehört, die Energiesparpotenziale auszuschöpfen, auf Energieeffizienz zu setzen und die regenerativen Energieträger verstärkt zu fördern und auszubauen. Der Energiemix der Zukunft bedeutet eine Chance für eine umweltfreundliche verfügbare Energienutzung."

http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4191-14.pdf (Antrag von SPD und FDP)

Windkraft / Erlass in NRW
SPD-Landtagsfraktion:
Windkraftanlagen nicht gegen den Willen von Kommunen und Bevölkerung

Mainz, den 08.09.2005

"Den Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich zu entprivilegieren fordert der CDU-Abgeordnete Alexander Licht. Damit will er die Entscheidung einer CDU-geführten Bundesregierung zurückzunehmen. Die hatte 1996 die Privilegierung von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch verankert", stellt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Margit Mohr, fest..

Um einen geordneten Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich zu gewährleisten, gaben die vier zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz bereits 1999 in einem gemeinsamen Rundschreiben detaillierte Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen. Dieses Rundschreiben wird zurzeit fortgeschrieben und dabei an die Vorgaben der Rechtsprechung der vergangenen Jahre angepasst. In diesem Zusammenhang spielt der Schutz der Umwelt, und insbesondere auch der Bevölkerung, eine maßgebliche Rolle. Als eine wichtige Neuerung fordert die SPD-Landtagsfraktion, die Abstandsflächen zu Wohngebieten von bisher 500 Metern auf plus/minus 1.000 Meter zu erhöhen. Den Gegebenheiten vor Ort folgend muss zweifelsfrei abgeklärt werden, ob ein geringerer oder ein größerer Abstand als 1.000 Metern erforderlich ist.

Die Standortplanung spielt dabei eine wichtige Rolle, weil unbedingt gewährleistet werden muss, dass die Errichtung von neuen Windenergieanlagen sich vor allem an dem Willen der Bevölkerung orientieren muss.

Es bleibt also den Kommunen vorbehalten, eine planerische Steuerung für den Bau von Windenergieanlagen eigenständig zu regeln, mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren und einen Interessenausgleich vor Ort zu erreichen.

"Die SPD-Landtagsfraktion hat in der Vergangenheit den Bau von Windenergieanlagen nie unterstützt, wenn dies gegen den Willen kommunaler Gremien geschehen sollte. Das wird auch in Zukunft so bleiben" versichert Margit Mohr.

2.Wie ist Ihre Meinung zum Thema: Europäischen
Strukturförderprogramme-Ziel I Gebiete alt-nach einer Überarbeitung und
Neueinschätzung bis 2013 weiterzuführen?

Zunächst müssen wir die Ziel 1-Fördergebiete von den Ziel 2-Fördergebieten unterscheiden. Die Ziel 1-Fördergebiete betreffen als europäische "Unterstützung der Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden Regionen" in Deutschland nur die neuen Länder. In Rheinland-Pfalz haben wir hingegen Ziel 2-Übergangsgebiete und Ziel-2 Fördergebiete, insbesondere die Kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken, bei den Kreisen sind dies beispielsweise Teile der Landkreise Kaiserslautern oder Kusel.

In Bezug zu einem neuen Finanzrahmen der Europäischen Union wurde bei der Zusammenkunft des europäischen Rates am 15. und 16. Dezember 2005 ein Kompromiss für die Jahre 2007 bis 2013 gefunden ("Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013"). Für die Ziel-1-Regionen in den alten EU-Staaten wird dies bedeuten, dass sie weniger Mittel als in der vorausgegangenen Förderperiode erhalten werden.

Die Strukturfondsmittel für die alten Bundesländer werden allerdings nicht in gleichem Umfang eine Kürzung erfahren. Wie sich die EU-Kürzungen durch den EU-Haushaltskompromiss für Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2007 bis 2013 genau verteilen wird und in welcher Höhe sich dies insbesondere für Rheinland-Pfalz auswirken wird, bleibt deshalb noch abzuwarten, zumal das Europäische Parlament den Haushaltskompromiss bereits abgelehnt hat.

Was die Ausgestaltung des neuen Ziel 2 Programms anbelangt, so wird derzeit an einer Schwerpunktsetzung gearbeitet, bei dem nicht nur die Förderung lokaler und regionaler Entwicklungsstrategien, sondern auch eine innovationsorientierte Entwicklung als Schwerpunkt angestrebt wird. Die Westpfalz wird jedoch für die SPD/FDP geführte Landesregierung auch in Zukunft ein bedeutender Bestandteil der Strukturpolitik des Landes bilden.

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
Bauckhage: Strukturschwache Regionen weiter förderfähig

Der Bund wird die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) weiter finanziell unterstützen. Das hat der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute dem rheinland-pfälzischen Kabinett mitgeteilt. Damit seien strukturschwache Gebiete vor allem in der Westpfalz weiter förderfähig.
Gestern hatte der Bund-Länder-Planungsausschuss in Berlin über die Neuabgrenzung der Fördergebiete für den Zeitraum 2007 - 2013 beraten. Staatssekretär Walter Strutz hat die Positionen des Landes vertreten. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium wird seine Gebiete jetzt nach Berlin melden, dann muss noch die EU-Kommission die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilen.
Das EU-Beihilferecht beschränkt die Möglichkeiten zur einzelbetrieblichen Förderung, erlaubt jedoch eine stärkere Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen, den Fördergebieten nach Art. 87 Abs. 3 a EG-Vertrag etwa in Ostdeutschland, und in Gebieten, die mit einem ausgeprägten Strukturwandel zu kämpfen haben. Letztere können nach Genehmigung durch die EU-Kommission als Fördergebiet nach Art. 87 Abs. 3 c EG-Vertrag angemeldet werden. Gegenüber den A-Fördergebieten als Höchstfördergebieten sind die Fördermöglichkeiten in den C-Fördergebieten zwar niedriger. Dennoch ist auch hier, anders als außerhalb der Fördergebiete, die Förderung von Investition von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern möglich. Kleine und mittlere Unternehmen können mit höheren Sätzen gefördert werden als in Nichtfördergebieten.
In der laufenden Förderperiode 2000 - 2006 sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreie Stadt Pirmasens, der Landkreis Südwestpfalz, die kreisfreie Stadt Zweibrücken - zusammengefasst zur Arbeitsmarktregion Pirmasens - der Landkreis Birkenfeld - Arbeitsmarktregion Idar-Oberstein -, sowie der Donnersbergkreis, der Landkreis Kusel, die kreisfreie Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern - zusammengefasst zur Arbeitsmarktregion Kaiserslautern - auf Grund ihrer strukturpolitischen Problemstellung C-Fördergebiete.
Durch das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission sowie die Neufassung der grundlegenden EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (Regionalleitlinien) war eine Neuabgrenzung der Fördergebiete, die gleichzeitig auch Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind, erforderlich geworden. Insbesondere auf Druck aus Deutschland hatte die EU-Kommission ihr Vorhaben, bei der Neufassung der Regionalleitlinien die C-Fördergebiete in Westdeutschland ganz zu streichen, fallen lassen. Dennoch muss Deutschland mit einer erheblichen Einschränkung der Fördergebietskulisse in Westdeutschland rechnen. Statt bisher Fördergebiete mit 17,7 Prozent der Gesamtbevölkerung als C-Fördergebiete ausweisen zu können, schrumpft das Gebiet auf 11 Prozent, entsprechend rund neun Millionen Einwohner.

Arbeitsmarktregionen Pirmasens und Idar-Oberstein sowie weite Teile Kaiserslauterns sollen förderfähig bleiben
Deutschland erstellt zur Ausweisung von Fördergebieten einen Vorschlag, der der EU-Kommission zur Genehmigung vorzulegen ist. Dies wird zeitnah nach der gestrigen Sitzung des GA-Planungsausschusses erfolgen. Nach dem der Entscheidung des Planungssauschusses zugrunde liegenden Rankings der strukturschwachen Regionen in Deutschland, sind die Arbeitsmarktregionen Pirmasens und Idar-Oberstein auf Grund ihrer Strukturschwäche voraussicht-lich auch in Zukunft in Gänze C-Fördergebiet. Die Sicherstellung der weiteren einzelbetrieblichen Förderung sei "eine wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in diesen besonders strukturschwachen Gebieten", so Bauckhage.
Die bisher erzielten Erfolge bei der Bewältigung des Strukturwandels führen jedoch dazu, dass die Arbeitsmarktregion Kaiserslautern nach dem Ranking eigentlich nicht mehr Fördergebiet werden könnte. Daher sei er dem Land Berlin "sehr dankbar", dass es seinem Einwohnerkontingent einen Anteil von einer Million Einwohner zur Verteilung an die Westländer zur Verfügung gestellt habe. "Hiervon erhält Rheinland-Pfalz einen Anteil von 100 000 Einwohnern", so der Minister.
Das Land werde hiermit in Abstimmung mit dem Bund eine so genannte Kontingentzone ausweisen und entsprechend eine Ausnahmegenehmigung bei der EU-Kommission beantragen. In die Kontingentzone sollen Gebiete aus den Landkreisen Kusel und Kaiserslautern, der Stadt Kaiserslautern sowie dem Donnersbergkreis fallen. Die Planungen stünden jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. "Ich gehe aber davon aus", so der Minister, "dass die EU-Kommission unserer Argumentation folgen wird". Die Arbeitsmarktregion Kaiserslautern stünde mitten in einem dramatischen Strukturwandel und vor großen Aufgaben der militärischen und industriellen Konversion. Es gehe darum, "der Gesamtregion gezielt Hilfe zur Selbsthilfe" geben zu können. Nach den Planungen des Landes seien neben Kaiserslautern auch Kusel, Konken, Ramstein sowie Teile des Donnersbergkreises einige der Schwerpunkte des geplanten Fördergebietes.

3,6 Millionen Bundesmittel für Rheinland-Pfalz
Als positiv bezeichnete Bauckhage auch, dass die "besonders bedenklichen Einsparpläne des Bundes exklusiv zulasten der strukturschwachen Regionen in Westdeutschland" im Planungsausschuss abgewendet werden konnten. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht eine Kürzung der derzeit insgesamt 700 Millionen Euro jährlich davon gehen 6/7 in den Osten um 100 Millionen Euro vor. Dabei sollte diese Kürzung allein zulasten der C Fördergebiete in Westdeutschland gehen. "Das mussten die betroffenen Westländer im Interesse der regionalen Entwicklung strikt ablehnen", so der Minister. Das sei auch im Planungsausschuss deutlich geworden. Der nun vorgesehene Kompromiss sehe eine anteilige Aufteilung der möglichen Einsparungen auf Ost und West vor.

Mit freundlichen Grüßen
Hildrun Siegrist, MdL