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Wie beurteilen Sie als mein Volksvertreter die fehlende gesetzliche Verpflichtung der Mobilfunk-Betreiber, bei Stromausfall wenigstens die Erreichbarkeit der Notrufnummern sicherzustellen.

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Horst Gies
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Frage von Wolf O. •

Wie beurteilen Sie als mein Volksvertreter die fehlende gesetzliche Verpflichtung der Mobilfunk-Betreiber, bei Stromausfall wenigstens die Erreichbarkeit der Notrufnummern sicherzustellen.

Sehr geehrter Herr Gies, beim Starkregen in unserer Region waren durch den Stromausfall mehrere Funkmasten (Basis-Stationen) stromlos, somit waren auch Notrufnummern nicht erreichbar. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur gibt es keine grundsätzlich Verpflichtung der Netzbetreiber, durch geeignete Mittel (z.B. Notstromversorgung), die Erreichbarkeit des Notrufs sicherzustellen. Was ist Ihre Position und wie soll künftig bei Stromausall die Telekommunikation gesichert werden?

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Antwort ausstehend von Horst Gies CDU