Frage an Horst Schnellhardt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Horst Schnellhardt
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Frage an Horst Schnellhardt von Tim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?

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CDU

Sehr geehrter Herr Kähler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2013 bezüglich des Grundrechtes auf Datenschutz.

Zurzeit befasst sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995. Damals nutzten noch weniger als ein Prozent aller Europäer das Internet. Durch technische Fortschritte sowie die zunehmende Globalisierung hat sich jedoch die Vorgehensweise zur Erhebung, Abrufung und Verwendung von Daten grundlegend geändert.

Mit dem geplanten Ersatz der geltenden Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG durch eine Verordnung soll ein vollständig kohärenter, harmonisierter und robuster Rechtsrahmen geschaffen werden.

Im Rahmen der Diskussionen im Europäischen Parlament werde ich mich für einen ausgewogenen Ansatz einsetzen, welcher für den Einzelnen starke Rechte und Schutz seiner persönlichen Daten ermöglicht.

So wird durch das europäische Datenschutzgesetz eine stärkere Sanktionierung durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten gewährleistet, welche wiederum europaweit über den europäischen Datenschutz-Ausschuss kooperieren. Des Weiteren soll ein europaweites Sanktionsregister zur Gewährleistung von zusätzlicher Transparenz dienen.

Dazu sollte nach meiner Auffassung das bereits bestehende Recht auf Löschung vorhandener Daten im Netz noch intensiver durchgesetzt werden. Bei der Nutzung personenbezogener Daten in der Werbebranche muss unterschieden werden nach dem Wunsch des Nutzers nach kostenlosen Diensten, innovativem Internet und auf einen persönlich zugeschnittenen Service einerseits, dem Wunsch nach hohem Datenschutz und Anonymität andererseits.

Stark einschränkende Bestimmungen für die Werbebranche würden möglicherweise zu Nutzungsgebühren im Internet, wie beispielsweise kostenpflichtigen Emailkonten führen. Denn die Finanzierung der kostenfreien Angebote wird durch personenbezogene Daten realisiert.

Eine meiner Ansicht nach denkbare Lösung könnte die Schaffung von Anreizen für die Unternehmen, vor allem die Werbebranche, sein anstelle von personenbezogenen Daten pseudonymisierte Daten zur verhaltensbasierten Werbung zu verwenden. Auf diese Weise lassen sich ein stärkerer Datenschutz und der Erhalt des Wettbewerbs gleichzeitig verwirklichen.

Da die europäische Datenschutzverordnung sämtliche private Haushalte betrifft, muss durch sie gewährleistet sein, dass die freie Meinungsäußerung des Einzelnen im Sinne des Art. 3 I GG beispielsweise in Blogs oder auf Auktionsplattformen nicht beschränkt wird.

Die Novellierung des europäischen Datenschutzrechts findet sich nun in der entscheidenden Beratungsphase im Europäischen Parlament. Änderungen können noch bis Ende April im Parlament diskutiert und verabschiedet werden. Hier werde ich mich für die oben genannten Punkte einsetzen.

Anschließend beginnen im Mai die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europaparlament.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Horst Schnellhardt