Frage von Karola B. • 15.03.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Das Arbeitsrecht gewährleistet faire Arbeitsbedingungen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert soziale Stabilität.
Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Umsetzung des Rentenpakets II und einer Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.