Frage an Ingbert Liebing bezüglich Umwelt

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Ingbert Liebing
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Frage von Peter D. •

Frage an Ingbert Liebing von Peter D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Liebing,

auch die Kanzlerin hat erkannt das die Belastung der Umwelt ein globales Problem ist.
Ich wende mich an Sie als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Monat für Monat werden von Deutschland aus alte PKW in die dritte Welt exportiert. Diese Fahrzeuge, die hier keine umweltverträglichkeit, sprich "Grüne Plakette" mehr bekommen würden dürfen weiter die Umwelt belasten.
Ich beführworte ein "Exportverbot für Fahrzeuge ohne grüne Plakette".
Dies wird die globale Umweltbelastung entlasten.
Wir, die Deutschen, können hierzu einen Beitrag leisten.
Wie stehen Sie hierzu und wie können wir ein Exportverbot durchsetzen?

Mit besten Grüßen
P. During

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr During,

ein generelles Exportverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette halte ich nicht nur für unverhältnismäßig, sondern ein solches ist auch aus einer Vielzahl von Gründen nicht durchsetzbar. Gestatten Sie mir bitte, dies zu erläutern.

Zu einen muss beachtet werden, dass nicht die Feinstaubproblematik mit dem
Problem des CO2 Ausstoßes von Fahrzeugen verwechselt werden darf. Die Einrichtung von Umweltzonen und die Einführung der sogenannten Umwelt (Feinstaub) Plaketten in deutschen Großstädten ist eine unmittelbare Folge der EU-Luftqualitätsrichtlinie von 1999, die eine Senkung der Feinstaubbelastung vorsieht. Während Feinstaubbelastung unbestritten ein umwelt- und gesundheitspolitisches Problem ist, so ist sie jedoch nicht für den globalen Klimawandel verantwortlich. Die Umweltplakette und der CO2 Ausstoß eines Autos haben also nichts miteinander zu tun.

Eine Verminderung des Schadstoffausstoßes (Ausstoß von Kohlendioxid) soll insbesondere durch die Reform der Kfz-Steuer erzielt werden, auf die sich die Regierungskoalition im letzten Sommer geeinigt hat. Die Kfz-Steuer soll ab dem Jahr 2010 von einer Hubraum Besteuerung auf eine Besteuerung des Schadstoffausstoßes (Ausstoß von Kohlendioxid - CO2) umgestellt werden. Damit schafft der Gesetzgeber für den Verbraucher steuerrechtliche Anreize, schadstoffarme Autos zu kaufen.

Des Weiteren, bin ich der Überzeugung, dass isolierte nationalstaatliche Maßnahmen in der Regel unzureichend sind. Sonst wird sich immer irgendjemand finde, der liefert. Entscheidend ist vielmehr die Durchsetzung eines multilateralen Gesamtkonzepts auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Umweltpolitische Maßnahmen können nur global gelöst werden. Die Ausgestaltung eines internationalen Klimapakets, bei dem es vor allem um die internationale Abstimmung und Koordinierung geht, war zentraler Gegenstand der UN-Klimakonferenz in Posen im Dezember 2008. Die Verhandlungspartner aus Industrie- und Entwicklungsländern haben auf dieser Konferenz die Weichen gestellt für ein Post-2012-Abkommen, das nächstes Jahr in Kopenhagen unterzeichnet und folgende vier Bereiche umfassen soll: Finanzierung, Technologie, Minderung von Treibhausgasen und Anpassung an den Klimawandel. In Posen wurden die wichtigsten Elemente erfolgreich konkretisiert, die ein Post-2012-Klimaabkommen prägen werden. Deren genaue Ausgestaltung wird dann in diesem Jahr auf der Klimakonferenz in Kopenhagen verhandelt werden.

Mit der Reform der Kfz-Steuer und dem Vorantreiben eines internationalen Klimagesamtkonzepts sind wir auf dem richtigen Weg, eine nachhaltige europäische bzw. globale Umweltpolitik zu verwirklichen, von dem sowohl die Umwelt, als auch die Weltwirtschaft profitiert. Mit der im neuen Konjunkturprogramm festgelegten Abwrackprämie hat die große Koalition zudem einen Anreiz geschafften, Altautos mit einer schlechten Umweltbilanz nicht weiter zu verkaufen, sondern aus dem Verkehr zu ziehen und durch umweltfreundlichere Neuwagen zu ersetzen. Das von Ihnen vorgeschlagene Exportverbot wäre zudem juristisch nicht durchsetzbar, da die Europäische Union einen freien Waren und Güterverkehr gewährleistet und ein Exportverbot von Seiten Deutschlands klar gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen würde, so dass die einzige Folge eines Exportverbots ein Klageverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wäre. Damit wäre weder der Umwelt, noch unserem Lande gedient.

Außerdem möchte ich bemerken, dass die Hauptverursacher von CO2-Ausstoß nicht die Entwicklungsländer sind, sondern die modernen Industriestaaten. Die Entwicklungsländer durch die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme von Mobilität auszuschließen, halte ich für den falschen Ansatz, dieses Problem anzugehen.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen hinreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing