Frage an Ingeborg Sahler-Fesel bezüglich Soziale Sicherung

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Ingeborg Sahler-Fesel
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Frage von Patrick A. •

Frage an Ingeborg Sahler-Fesel von Patrick A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geerhte Frau Sahler-Fesel,

Sicherlich haben Sie schon eine Reihe Anfragen bezüglich der voraussichtlichen zusätzlichen Belastung der Grenzgänger-Rentnern erhalten. Da im Allgemeinen noch sehr grosse Unklarheit über das Thema Zahlungen der aus Luxemburg stammenden Renten an das deutsche Sozialsystem herrscht wende ich mich an Sie. Bislang kann mir keine offizielle Stelle in Luxemburg oder Deutschland Auskunft geben, ob und wieviel ich eventuell zahlen muss.

Mein Fall liegt nämlich etwas ausserhalb der Mehrheit der betroffenen (EX)Grenzgänger: Ich habe als Luxemburger Beamter im Ruhestand meinen Wohnsitz in Deutschland. Über das DBA gibt es ja entsprechende Regelungen wie in punkto Steuerbelastung zu verfahren ist. Ausserdem beziehe ich die Invalidenpension ausschliesslich aus Luxemburg, in Deutschland war ich nie erwerbstätig, habe folglich auch keinen Anspruch auf eine Rente aus Deutschland. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie es im diesem besonderen Fall (es gibt ja noch einige Leute in ähnlicher Konstelation) im Sozialversicherungswesen ab Juli gehandhabt werden wird. Es kann ja sicherlich nicht sein, dass ich zuzätzlich zu den Abgaben an das luxemburgische Sozialsystem, welches über Ausgleichszahlungen sozialversicherungsbedingte Kosten in Deutschland übernimmt, auch noch 10 % meiner Invalidenpension in das deutsche Sozialwesen einzahlen muss. In diesem Falle würde ich ja doppelt zahlen ohne eine Mehrleistung bei Behandlungen zu erfahren, sondern sogar eher noch das Gegenteil.

Ich bitte Sie, mir durch Sie selber oder irgendjemand Anderen der sich auch in dieser neuen Grenzgängerproblematik auskennt, eine Antwort auf diese Fragen zu geben.

Für Ihre Mühe besten Dank im Voraus

Patrick Antony

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SPD

Sehr geehrter Herr Antony,

Sie sprechen mit Ihrer Frage tatsächlich ein sehr spezielles Problem an, welches aber in unserer Grenzregion wahrscheinlich kein Einzelfall ist.

Es wird Sie nicht wundern, dass auch ich Ihre Frage nicht allgemeinverbindlich beantworten kann; ich kann Ihnen aber eine Prüfung Ihrer Angelegenheit zusichern.

Wenn Sie diese Überprüfung wünschen, müssten Sie mir Ihre Unterlagen (Rentenbescheid) in Kopie zukommen lassen; eine vertrauliche Behandlung sichere ich Ihnen selbstverständlich zu.

Gerne stehe ich Ihnen auch zu einem persönlichen Gespräch in meinem Bürgerbüro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ingeborg Sahler-Fesel