Frage an Ingrid Heckner bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Ingrid Heckner
CSU
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Frage von Joachim W. •

Frage an Ingrid Heckner von Joachim W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Heckner,

mich erfreut es, das im Chemie Standort Burghausen endlich voran geht. Allerdings vermisse ich eine Wieder Aufforstung der Wälder. Denn - der Wald - ist genauso Lebenswichtig wie der Technische Fortschritt . Deswegen meine Frage, wie und wann werden Bäume nachgepflanzt ?
Zur Landwirtschaft habe ich eine Frage, ist es überhaupt möglich Nitratwerte im Boden Nachweislich Örtlich zu kontrollieren und Grenzwerte Festzusetzen. Wie werden unsere Chemiewerke kontrolliert , welche Grenzwerte gibt es, werden diese eingehalten.
Denn die ganze Diskusion über " saubere Luft in den Städten + Dieselfahrverbot " macht mich wirklich ärgerlich.
Wie Sie merken habe ich viele Fragen, und ich kann mir vorstellen das die Anworten nicht leicht werden. Denn ohne Technischen Fortschritt geht es nun mal nicht. Und nach der Dewiese leben wenieger ist mehr, ist zwar gut, aber leider nicht immer machbar.
Ich freue mich schon auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen viel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Ziele.

Mit freundlichem Gruß:
Joachim W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Werner,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zu den Themen Wiederaufforstung und Nitratwerte.

Zur Frage, wie und wann Bäume in Folge von Bebauungen nachgepflanzt werden müssen, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich gibt es für den Grundstückseigentümer nach Art. 15 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) eine gesetzliche Wiederaufforstungspflicht im Wald. Kahlgeschlagene oder infolge Schadenseintritts unbestockte Waldflächen sind demnach innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten. Diese Frist kann in besonderen Fällen auf Antrag verlängert werden.
Falls die Waldbewirtschaftung nicht weiter betrieben, sondern eine Nutzungsänderung nach Art. 9 BayWaldG, also eine Rodung, stattfinden soll (Rodung), muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein Antrag auf Rodungserlaubnis gestellt werden. Mit der Erlaubnis zur Rodung können Auflagen verbunden sein (z. B. Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt.

Zur Kontrolle der Nitratwerte kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

Die Nitratwerte im Boden können mit der sogenannten Nmin-Methode gemessen werden. Dabei wird der momentan pflanzenverfügbare (mineralisierte) Stickstoff in Form von Nitrat im Boden bestimmt. Ein im Herbst nach der Ernte gemessener Wert ist ein Maß für die Menge an Nitrat, die im Winter, wenn die Pflanzen keinen Stickstoff aufnehmen, in das Grundwasser ausgewaschen werden kann. Die Festlegung eines exakten Grenzwertes für Nmin wäre nicht sinnvoll, da dieser Wert in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen und der Witterung örtlich und von Jahr zu Jahr schwanken kann. Der Wert ist jedoch ein wichtiger Anhaltspunkt für eine gewässerschonende Landwirtschaft und wird beispielsweise von vielen Wasserversorgungsunternehmen, die entsprechende Kooperationsverträge mit Landwirten abgeschlossen haben, zur Erfolgskontrolle eingesetzt. Für Nitrat im Grundwasser gibt es nach der Grundwasserverordnung einen Schwellenwert von 50 mg/l, der dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung entspricht. Von den Messwerten im Grundwasser kann aber in der Regel nicht auf Einträge von einzelnen Flächen rückgeschlossen werden, da eine Grundwasserprobe immer Mischwasser von einer größeren Fläche repräsentiert.

Sehr geehrter Herr Werner, ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen und verbleibe mit den besten Grüßen

Ingrid Heckner, MdL