Frage von Sandra L. • 24.01.2015 Sehr geehrte Frau Preuß-Buchhholz. Das geltende Tierschutzgesetz §§ 2, 7 und 11 schreibt verbindlich eine artgerechte Haltung von Tieren unter Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungs-und Verhaltensbedarfs vor. Antwort ausstehend von Iris Preuß-Buchholz SPD Nordrhein-Westfalen 2012 - 2017Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen Teilen