Frage an Jens Petermann von Frank B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Petermann,
um Klarheit zur Rechtslage zu bekommen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Wann wurde das Grundgesetz der BRD ratifiziert?
Wann hat die deutsche Bevölkerung über das Grundgesetz abgestimmt?
Welchen Geltungsbereich hat das GG der BRD und wo kann ich das im Grundgesetz nachlesen?
Warum steht in meinem Ausweispapier „Personalausweis“ und nicht wie in anderen Staaten „Personenausweis“? Bin ich staatenlos?
Warum steht im Personalausweis und im Reisepass meine Nationalität, aber nicht meine Staatsangehörigkeit?
Warum arbeiten deutsche Politiker nicht an der Umsetzung des Artikel 146 GG?
Kann es jemals eine europäische Verfassung geben, ohne dass das deutsche Volk darüber abgestimmt hat?
Hat der Bundestag ein verwaltende oder eine gestaltende Aufgabe? (Artikel 133 GG)
Welche Position übte Herr Wolfgang Schäuble aus, als er den Einigungsvertrag unterschrieb?
In einer Entscheidung vom BVerGE im Jahre 1973 wurde festgestellt, dass das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe. (BVerfGE 36, 1 ff.) Wann und wie hat sich etwas seit 1973 bis heute an dieser Entscheidung geändert?
Was könnte Herr Schäuble gemeint haben, als er vor ein paar Monaten öffentlich sagte, dass Deutschland seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen sei? (http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2011/11/11616/)
Was kann Siegmar Gabriel gemeint haben, als er sagte „Angela Merkel ist keine Bundeskanzlerin, sondern Geschäftsführerin eine NGO“? (http://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk)
Wie lautete Ihr Vereidigungstext? Dem Wohle des deutschen Volkes, oder dem Wohl der EU?
Was ist im GG Art. 146 mit „nach Vollendung der Einheit“ gemeint?
Worauf, bzw. auf welche Länder bezieht sich Art. 144 GG, Abs. 2?
Ist es richtig, dass am 17.07.1990 die BRD aufgelöst wurde?
Laut Einigungsvertrag (Art.1, Abs. 1) treten die ehemaligen DDR-Länder der Bundesrepublik Deutschlands bei. Wie ist es möglich etwas beizutreten, was aufgelöst wurde?
MfG
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Grundgesetz, die ich Ihnen gern beantworten möchte.
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai 1949 von ihm beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz galt damit für die Gebiete der amerikanischen, der britischen und der französischen Besatzungszonen. Eine Volksabstimmung zum Grundgesetz hat es nicht gegeben.
Der örtliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in der Präambel definiert: Das Grundgesetz gilt für das gesamte Deutsche Volk (deutsche Staatsangehörigkeit) in allen Bundesländern der Bundesrepublik.
Der zeitliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in Artikel 146 GG festgeschrieben: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petermann