Welche konkreten politischen Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben plant Ihre Partei, um die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen anzugehen?

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Jens Zimmermann
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Frage von Denis C. •

Welche konkreten politischen Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben plant Ihre Partei, um die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen anzugehen?

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Lieber Dennis C.

die Corona Krise, der Ukrainekrieg sowie die Bewältigung der Klimakrise setzen unserer Wirtschaft zu. Darauf antwortet die Bundesregierung mit einer Angebotsorientierten Politik, die das Wachstum stärkt, ohne der Inflation zusätzlichen Auftrieb zu geben. Das vom Bundeskabinett am 30.08.2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist das Kernstück dieser Politik. Ziel ist es die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland deutlich zu verbessern und gezielt Wachstumsimpulse zu setzen. Dafür enthält das Wachstumschancengesetz die folgenden Maßnahmen, die ich zusammengefasst wiedergebe:

  1. Klimatransformation ermöglichen: Einführung einer Investitionsprämie sodass sich Investitionen in klimafreundliche Technologien auch früher auszahlen und der konkrete Anreiz eines schnelleren Umstiegs in die Klimaneutralität entsteht. Konkret wird eine gewinnunabhängige Investitionsprämie für Wirtschaftsgüter aus den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz eingeführt. Die Prämie kann in Höhe von 15% (max. 30 Mio. Euro/Anspruchsberechtigter) der förderfähigen Investitionen im Zeitraum von 2024 bis 2029 gewährt werden.
  2. Forschung und Innovation: Wir verbessern die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen, verdreifachen die bisherige Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze und erweitern die förderfähigen Aufwendungen um bestimmte Sachkosten. Damit sollen Innovationen in Unternehmen erleichtert werden.
  3. Leichtere Abschreibung: Wir führen eine auf Januar 2025 befristete degressive Abschreibung in Höhe des 2,5-fachen  der linearen Abschreibung (max. 25%), für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein. Dadurch bekommen besonders kleinere Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen. Auch die Sonderabschreibungen bei geringwertigen Gütern werden von 800 auf 1.000 Euro angehoben.
  4. Abschreibung im Wohnungsbau: Im Wohnungsbereich wirken wir Kostensteigerungen beim Neubau entgegen indem wir die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude mit sechs Prozent ab Baubeginn 1. Oktober 2023 (befristet auf sechs Jahre) einführen.
  5. Ausweitung des Verlustabzugs: Als Maßnahme zur Verbesserung der Liquidität, insbesondere des Mittelstandes, soll die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages von derzeit 60 Prozent auf 80 Prozent für vier Jahre angehoben werden. Außerdem wird der Verlustrücktrag auf drei Jahre ausgedehnt. Die während der Corona-Krise angehobenen Beitragsgrenzen von 10 Millionen bzw. 20 Millionen Euro werden verstetigt. Das ermöglicht gesunden Unternehmen, Eigenkapital wiederaufzubauen und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Liquidität des Mittelstands.
  6. Vereinfachung das Steuersystem: Durch das Anheben von Schwellenwerten und Pauschalen bauen wir Bürokratie ab. Kleinunternehmer werden von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit, wir schaffen Schriftformerfordernisse ab und vereinfachen das Meldeverfahren für Kassen. Weitere Vorschläge für konkrete Vereinfachungen in der Einkommen- und der Unternehmensteuer sollen durch zwei hochrangige Expertenkommissionen erarbeitet werden.
  7. Weniger Steuervermeidung: Die Bekämpfung von Steuervermeidung hat Priorität. Wir wollen das Steuersubstrat schützen, indem wir unerwünschte Steuervermeidungspraktiken identifizieren und abstellen. Daher ist vorgesehen, dass künftig auch innerstaatliches Steuergestaltungen dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen sind, sofern bestimmte nutzer- und gestaltungsbezogene Kriterien erfüllt sind.

Damit sorgt die Bundesregierung für Investitionsanreize und Entlastungen von insgesamt sieben Milliarden Euro in der vollen Jahreswirkung. Das Gesetz tritt neben eine Vielzahl sozialpolitischer Maßnahmen, die das Ziel verfolgen die Inflation abzufedern und die Kaufkraft zu steigern. Auch das kommt den Wirtschaftsstandort Deutschland zugute. Schließlich sei erwähnt, dass der Bundestag zuletzt auch eine Anpassung des Fachplanungsrechts für Infrastrukturprojekte beschlossen hat und die Bundesregierung eine erfolgsreiche Ansiedlungspolitik für Großunternehmen verfolgt. Damit konnten wichtige Weichen gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann, MdB

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