Frage an Joachim Herrmann bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Helmut S. •

Frage an Joachim Herrmann von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,

ich möchte mich zunächst für Ihre ausführliche Antwort bedanken.

Dennoch habe ich folgende Rückfragen:

1. Ich fragte nach der Anwendung durch die Exekutive in München bzw. seiner Interpretation durch bayerische Gerichte und der daraus resultierenden Auswirkung auf die politische Kultur Münchens. Aus den beiden von mir angeführten Zitaten ergibt sich, dass es nicht nur darum geht Veranstaltungen in städtischen Räumen zu unterbinden, die sich mit den "Zielen der BDS-Kampagne befassen oder diese unterstützen". Es geht vielmehr darum, jedewede Diskussion zum Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern zu verbieten. Insbesondere das Zitat aus dem VG-Urteil ist hier eindeutig und explizit. Es geht also nicht um eine Grenzziehung zwischen antisemitisch, unerlaubter Delegitimierung, Bestreiten des Existenzrechts Israels usw. einerseits und sog. "berechtigter Israelkritik" andererseits. Verbietbar ist, was mit BDS-Themen potentiell in Berührung kommen könnte ("befürwortende als auch kritische"). Im Ergebnis bedeutet dies, dass jede Veranstaltung zu Nahost verboten werden kann. Oder können Sie sich ein Nahostthema vorstellen bei dem eine Berührung mit BDS-Themen ausschließbar ist? D.h. von der Stadt München geht über die städtischen Räumlichkeiten weit hinaus wirksame Signal aus: "Befasst euch nicht mit diesem Thema". Dies angesichts einer Situation, in der die israelische Regierung nach der Annektion Ostjerusalems weitere Annektionen im Westjordanland in Aussicht stellt und damit die Kluft zwischen israelischer und deutscher (an der Zweistaatenlösung orientierter) Nahostpolitik immer größer wird. Deswegen nochmal die Frage: Beeinträchtigt dies die politische Kultur in München?

2. Zu ihrer Kritik an BDS: Ich bitte hier um Präzisierung. Auf welche Aussagen von wem beziehen Sie sich mit Ihren Behauptungen

a) "Vergleiche der Politik Israels mit dem Holocaust"

b) "Passagen, die das Existenzrecht Israels explizit verneinen"

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Sehr geehrter Herr Suttor,

vielen Dank für Ihre erneute Frage vom 3. Juli 2019 auf abgeordnetenwatch.de.

Bereits in meiner Antwort vom 2. Juli 2019 habe ich Ihnen meine persönliche Meinung zu Ihren Bedenken hinsichtlich des Münchner Stadtratsbeschlusses "Gegen jeden Antisemitismus! - Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung" dargelegt und deutlich gemacht, dass ich keine negative Auswirkungen auf die politische Kultur in München sehe.

Wie bereits das Verwaltungsgericht München in dem ebenfalls thematisierten Urteil ausgeführt hat, ist die Verbannung von bestimmten Veranstaltungen aus städtischen Räumen letztlich eine politische Grundsatzentscheidung, die dem Stadtrat zusteht. Letzterer hat in dem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die Landeshauptstadt München gerade wegen ihrer besonderen Verantwortung aus ihrer Stadtgeschichte ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus setzen möchte und sich daher entschieden hat, zukünftig jede Unterstützung für die BDS-Bewegung zu unterbinden. Diese Entscheidung kann ich nachvollziehen.

Im Hinblick auf Ihre Präzisierungsbitte darf ich Sie auf die Internetseite der BDS-Bewegung verweisen. Die dort publizierten Aussagen in Bezug auf Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel sprechen für sich und bestätigen mich in meiner Haltung.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in dieser Angelegenheit diese Antwort als abschließend betrachten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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